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andrea.hoeltschiTeilnehmer
Lieber Pirmin
Infrastuktur: Ein gewisses Mass an Infrastruktur sollte schon vorhanden sein. Wenn das Mindestmass auch nicht extrem hoch sein muss, ein Velo und Pezziball und Hanteln
reichen meiner Ansicht nach nicht. Bis dato ja keine Vorschrift im Tarifvertrag. DAS wäre meiner nach eine sinnvolle Anpassung zur Qualitätssicherung.Aufsicht: In allen Institutionen wo Studierende auch Einzelbehandlungen durchführen dürfen, ist es nach meiner Interpretation auch o.k. sie für die MTT Aufsicht und
wer Trainingseinführungen einzusetzen. (Trainingseinführungen v.a. wenn sie die Pat. davor bereits Einzeln behandelt haben.)
Es wäre ja sonst paradox bei der MTT Aufsicht eine höhere Anforderung anzusetzen als bei den Einzelbehandlungen.
(Ausbildner und Chef-PT haben wie bei allen Behandlungen der Studierenden Mitverantwortung)
Aktuell andere Berufsgruppen bei ambulanten Patienten per Definition klar nicht. Wenn der Fachkräftemangel zwingt umzudenken, und neue Ausbildungen wie
Bewegungswissenschaftler dies ermöglichen, wäre das in der Zukunft ev. zu prüfen ob Physiotherapeuten auch MTT-Behandlungen delegieren können.Aufsicht:
Präsenz Im Nebenraum aufhalten und behandeln (Einzelbehandlung) geht meiner Ansicht nach gar nicht. Parallel dazu im Raum jemanden einführen schon.
Präsenz im Raum (abgesehen von Kurzabwesenheit für WC oder so) zwingend. Je nach Gruppengrösse und Selbständigkeit der Teilnehmer kann z.B. IM Raum
zwischendurch auch Admin. erledigt werden.
Wichtig finde ich die Präsenz im Raum während einer mit dem Patienten kommunizierten Kernzeit. (bei uns mind. 45′ pro MTT Gruppe)
Wenn die Patienten aber vor der Anwesenheit der Therapeuten schon mit dem ersten Gerät beginnen und/oder danach noch ihr Programm beenden, muss das
möglich sein.Liebs Grüessli uns Münsterlingen
Andrea Höltschi
andrea.hoeltschiTeilnehmerHallo Regina
7301, Behandlungsdauer 30′
Bin gespannt über anderer Möglichkeiten zu erfahren.
Grüessli Andreaandrea.hoeltschiTeilnehmerSali Martin
Bei uns in der STGAG wurde analysiert in welchen Berufsgruppen durch weniger Überlappung von Diensten (In Dienste integriert) und wo das vor und nachher Anhängen an die gestempelte Arbeitszeit mehr Sinn macht.
Bei uns wird immer in Berufskleidung gestempelt. Pro Arbeitstag wird dann je am Arbeitsanfang und am Arbeitsende zusätzlich 6′ Umkleidezeit (UKZ) hinzuaddiert. Ist den Ikonen im PEP hinterlegt. So bekommen alle gleich viel UKZ egal wie lange sie effektiv dafür brauchen.Für Personen die sich nicht umziehen, müssen somit andere Ikonen verwendet werden.
Um die Mehrzeit nicht geplant ins Uferlose gehen zu lassen ergab sich folgende Rechnung:
Bei den Mitarbeitenden mit 5 Tagewoche (unabhängig vom BG) gilt es eine Stunde/Woche weniger an Dienstzeit zu planen, da diese Stunde als UKZ im nachhinein dem Zeitsaldo aufaddiert wird. Dies bedeutete in der Summe auf mein PT-Team ca. – 60 Stellenprozente und in der Ergo -12 Stellenprozente ausmachte, welche wir natürlich nicht ersetzt bekamen.Liebe Grüsse
Andrea
andrea.hoeltschiTeilnehmerHallo Pirmin
Hier unsere Erfahrung aus der Akutgeriatrie in Münsterlingen:
-Befundaufnahme, Assessementerhebung am Anfang und am Ende, Hilfsmittelberatung,….. sind alles therapeutische Einheiten.
-Interprofessioneller Austausch (ohne Pat) ist keine therapeutische Einheit und muss zusätzlich geleistet werden.
(Rapporte/Visiten/Einträge/schriftliche Empfehlungen im interdisziplinären Tool)
-Für die internen Kennzahlen können die Ergos dafür Admin. abrechnen (Massnahme ohne Anwesenheit Pat.) und für die Physiotherapie rechnen wir alle Akutgeribehandlungen mit 7311 ab, um die Admin. und den interdisziplinären Austausch mit drin zu haben.
-Ja, es wird von den Kostenträgern überprüft was geleistet wurde. Wir kennen das auch von der Palliativ Care Station. (Anzahl und Zeit)
-Nachweis über unser Planungs/Erfassungs/Abrechnungstool.
-Als lange Therapieeinheit haben wir einzig die Geriatrie/Aktivierungsgruppe, Dauer 45′ je mit 15’Vor- und Nachbereitungs- und Dokuzeit. Wird entsprechend abgerechnet und gilt als eine Therapieeinheit. Darf man max 1x/Woche so abrechnen.Liebe Grüsse Andrea
andrea.hoeltschiTeilnehmerSalut Christoph
Die Bedingungen des ambulanten Tarifvertrags regeln genau das… die ambulante Leistungserbringung und Abrechnung von Physiobehandlungen.
Stationär: An den meisten Orten werden die Leistungspositionen des ambulanten Tarifvertrags zwar auch für die Leistungserfassung der Physiotherapie verwendet, dabei geht es aber hauptsächlich um die Leistungsstatistik und Kostenstellenrechnung. Der ambulante Tarifvertrag mit seinen Bedingungen hat eigentlich keinen Einfluss auf die Leistungserbringung. Es spricht somit nichts dagegen für die Leistungserbringung für die Klinik/Abteilung(also die stationären Patienten) auch geeignetes Personal anderer Berufsgruppen einzusetzen.
Liebe Grüsse Andreaandrea.hoeltschiTeilnehmerSalut Christoph
Bin der Frage nachgegangen wie das bei uns gehandhabt wird (Akutspital mit Stroke Unit). Unser Sozialdienst stellt die Anträge die KK ohne Zeitangabe mit Angaben des Schweregrads/der Beeinträchtigung. Dann prüft die Sache der Vertrauensarzt des Kostenträgers den Antrag und bewilligt dann als erste Kogu 2, 3 oder mit viel Glück 4 Wochen.
Liebe Grüsse Andreaandrea.hoeltschiTeilnehmerHallo Jürg
Nach meinem Wissensstand müssen aktuell alle Leistungen die mit dem Physiotarif (ambulant) abgerechnet werden auch von Physiotherapeuten erbracht werden. (gilt auch für MTT)
Es wäre schon interessant was da in der Politik angedacht ist. In den Hochschulen bieten sie immer mehr Abschlüsse diesen Richtungen an, aber wo sie im Gesundheitswesen zum (abrechenbar) zum Einsatz kommen sollen…..???
Lieber Gruss Andrea (KS Münsterlingen)andrea.hoeltschiTeilnehmerHallo Wim
Nur der Namensbage zur Unterscheidung ist nach meiner Erfahrung (frühere Arbeitgeber) nicht sehr patienten-/kundenfreundlich. Wichtig finde ich die Unterscheidung von Pflege und alle anderen die auf den Stationen arbeiten, sonst muss jeder Arzt/Therapeut ständig erklären warum man jetzt nicht mit ihnen aufs WC‘ geht oder Sz Medis bringt. Auch den Patienten ist das oft sehr unangenehm.
Alle medizininschen Bereiche tragen weisse Hosen und
weisse Kasaks mit Spitallogo, Pflege/Röntgen/Labor
weisse Shirts und/oder Ärztemantel, Arzt/Ärztin
blaue Poloshirts, Physio/Ergo/Logo/Hebammen/AnästhesistenHellblaue Kasaks und weisse Hosen, Reinigungsdienst
Hellgrüne Blusen/Hemden und schwarzen Hosen, Hotellerie
Blaue Hosen graue T-Shirts, Technischer DienstLiebe Grüsse Andrea (Spital Thurgau)
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 10 Monaten von andrea.hoeltschi.
andrea.hoeltschiTeilnehmerHallo Marianne
Ja, eigentlich gilt auch bei der MTT pro 9 Behandlungen eine Verordnung. Das Vorgehen verursacht beim Therapeuten, beim Arzt und beim Sachbearbeiter zusätzlichen administrativen Aufwand. Zum Glück sehen das bis jetzt bei uns auch die meisten Kostenträger so und bestehen nicht darauf. Wir beantragen nach wie vor auf der Basis einer MTT Verordnung eine Kostengutsprache für MTT über 3 Monate und das wird fast immer akzeptiert. Wir weisen auch die Ärzte darauf hin, sie sollen möglichst 3 Monate Training verordnen. Manchmal begrenzt die KK die Trainings auf 36, 27 oder 18. Dass nach neun Behandlungen wieder eine neue VO her musste hatten, wir praktisch noch nie. Mit der SUVA hatten wir bis jetzt meines Wissens noch keine Probleme deswegen.
Lieber Gruss Andrea Höltschi Kantonsspital Münsterlingenandrea.hoeltschiTeilnehmerHallo Frank
Ja, leider geschieht das immer mal wieder. Die elektronisch abgelegten Verordnungen helfen da sehr um die Verordnungen schnell nochmals nachsenden zu können. Leider sind die Versicherungen am längeren Hebel, indem sie einfach die Zahlung verweigern können. Auch wenn sie ja höchstwahrscheinlich selber die Verordnung „verhühnert“ oder nicht richtig abgelegt haben.
Andrea Höltschi Kantonsspital Münsterlingenandrea.hoeltschiTeilnehmerHi Pirmin
Wir arbeiten v.a. mit dem Ultra PEP. (verstellbarer exspiratorische Wiederstand, auch mit Tracheostoma kompatibel)
Vor einiger Zeit war noch jemand von der Firma healthmg bei mir und hat ein paar Geräte gezeigt die u.a. auch mit exspiratorischem Wiederstand arbeiten.
Ich schicke Dir die Unterlagen noch per Mail zu.Liebe Grüsse Andrea
andrea.hoeltschiTeilnehmerHi Danina
Bei uns im KSM: Aufenthalt im Wasser aus Haftungsgründen immer nur in Anwesenheit der Therapeuten. Selbständiges Üben im Wasser vor oder nach der Therapie kommt daher nicht vor. Auch wir kennen diese Wunschäusserungen der Patienten können das aber nicht anbieten.
Lieber Gruss Andrea (Kantonsspital Münsterlingen)andrea.hoeltschiTeilnehmerHi Lorenz
Medidor verkauft auch Wärmeschränke für verschiedene Bedürfnisse.
https://www.medidor.ch/praxiseinrichtung/waerme-kaeltetherapiegeraete/waermegeraete/waermeschraenke/2521/waermeschrank?c=121
Wir sind vor Jahren zu den Wärmeträgern übergegangen die man einfach im Wärmeofen warmhalten kann. (Viiiel weniger Aufwand und Platzbedarf, hygienischer)
Die können wir wegen der Grösse auch einfach in einem der Wärmeschränke warmhalten der ursprünglich die Badetücher vom Bad gewärmt hat. Die Öfen sind sicher uralt und tun immer. Da steht schaerer bianca drauf. Eine Firma schaerer finde ich im Internet. https://www.schaerermedical.ch/ Ob die noch Wärmeschränke verkaufen weiss ich nicht.Lieber Gruss Andrea
KSMünsterlingenandrea.hoeltschiTeilnehmerHi Anita
Auch wir verrechnen pro Trainingstag im Rehaverlauf 2x Gruppe und 2x 7311 und 1x 7350 am Anfang.
Neu ab 2018 7311 am Anfang, wegen dem neuen Tarif, vorher 7301. Mussten letzte Woche deswegen auch mit jemandem von der SWICA diskutieren. War aber schlussendlich im KOGU-Gesuch des Arztes ungenau beschrieben. Mal sehe wie es da weiter geht.Wir haben folgenden Ablauf.
Zuerst Kogu-gesuch an KK vom Pneumologen inklusive den geplanten Tarifpositionen und 2x pro Tag bei den Gruppentarifen.
Erst wenn diese Kogu vollumfänglich schriftlich vorliegt gibt’s eine Aufnahme in die APR.Grüessli Andrea
us Münsterlingeandrea.hoeltschiTeilnehmerHi Jürg
Bei der Ambulanten Pulmonalen Rehabilitation ist ja dasselbe Problem. Es gilt ein 1.5-2 stündiges Gruppenprogramm abzurechnen.
Wir haben bisher, und das ist ja auch mit dem neuen Tarifvertrag möglich, vom Arzt ausdrücklich 2 Behandlungen pro Tag verordnen lassen.
Für die APR Patienten holt bei uns der Arzt(Pneumologe) sowieso eine Kogu ein. Darin ist das Programm inklusive der Tarifpositionen mit Anzahl und dem Hinweis auf 2 Behandlungen pro Programmtag beschrieben.
Dann kann die KK mit dem Wissen der Kosten und den von uns beabsichtigten Abrechnungspositionen über die Kogu entscheiden. Seit wir dieses Vorgehen strickt einhalten bekommen wir die Kogus inklusive der Bestätigung dieser Abrechnungspraxis und haben schlicht keine „Lämpe“ mehr deswegen.
Ich erkenne keinen Hinweis im neuen Vertrag, dass das in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.Ein anderes Problem ist die definierte Gruppengrösse. Die sinnvolle Gruppengrösse hängt vom verschiedenen Faktoren wie Raumgrösse, vorhandene Infrastruktur, der Möglichkeit einer Assistenz z.B. einer Praktikantin bei der Durchführung………….ab.
Die Zahlenangabe 2-5 ist sinnlos, aber nun mal da. Wie genau man sich daran mit mehr oder weniger gutem Gewissen hält…. eine andere Frage. Die Alternative diese wertvollen ambulanten Rehaangebote aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr anbieten zu können wäre auch Gesundheitspolitisch tragisch.Ich habe eine andere Frage:
Bei der Sitzung mit unserer Patientenabrechnung, dem KISIM und SAP-Fachmenschen, dem Tarifverantwortlichen u.s.w. bezüglich Tarifumsetzung hat uns unser SAP-Fachmensch mitgeteilt, dass er die neu verlangten Informationen die für die Materialabrechnung (v.a. die neue Tarifnummer 7361) für die verschiedensten Materialien schlicht und einfach nicht auf die vom SAP ausgelöste Rechnung bringt. Ist das Problem bei Euch auch schon aufgetaucht? Wurde dafür schon irgendwo eine Lösung gefunden?Lieber Gruss aus Münsterlingen Andrea
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