DRG Komplexpauschalen

Start Foren Betriebswirtschaft / Führung DRG Komplexpauschalen

Schlagwörter: 

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • #1210
    Pirmin Oberson
    Administrator

    Hallo zusammen.

    Im Rahmen der Einführung von ST Reha und Ablösung der Tagespauschalen soll die paraplegiologische Komplexbehandlung zukünftig innerhalb DRG abgerechnet werden können. Hier sehe ich Vergleiche zur Akutgeriatrie. Daher bin ich auf eure Erfahrungen angewiesen.

    Wir haben intern grad grosse Diskussionen, welche Therapieeinheiten als „Einheiten“ angerechnet werden dürfen im Rahmen der Komplexpauschalen (gefordert sind je nach Pauschale zwischen 10 und 30 Behandlungseinheiten pro Woche a mind. 30 Minuten).

    Wir diskutieren hier unter anderem gerade über folgende Punkte:

    – Befundaufnahmen respektive Eintrittsgespräche
    – Assessment-Erhebungen
    – Hilfsmittelberatungen (v.a. bei den Ergos)
    – Ziel-Evaluations-Gespräche interprofessionell

    Also, an alle Akut-Geriatrie- erprobten:

    1. Weisst ihr diese Leistungen als „Einheiten“ bei euch aus?
    2. Werden diese von den Kassen bei Überprüfungen als therapeutische Leistungen in Frage gestellt?

    Zusätzlich die Frage: Was macht ihr mit langen Terminarten (z.B. Wohnungsabklärungen)? Diese sind ja deutlich länger als 30min, können aber theoretisch nur als 1 Leistung angegeben werden. Macht ihr hier einen Terminsplit?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
    Liebe Grüsse

    Pirmin Oberson
    SPZ Nottwil

    #1215
    andrea.hoeltschi
    Teilnehmer

    Hallo Pirmin

    Hier unsere Erfahrung aus der Akutgeriatrie in Münsterlingen:
    -Befundaufnahme, Assessementerhebung am Anfang und am Ende, Hilfsmittelberatung,….. sind alles therapeutische Einheiten.
    -Interprofessioneller Austausch (ohne Pat) ist keine therapeutische Einheit und muss zusätzlich geleistet werden.
    (Rapporte/Visiten/Einträge/schriftliche Empfehlungen im interdisziplinären Tool)
    -Für die internen Kennzahlen können die Ergos dafür Admin. abrechnen (Massnahme ohne Anwesenheit Pat.) und für die Physiotherapie rechnen wir alle Akutgeribehandlungen mit 7311 ab, um die Admin. und den interdisziplinären Austausch mit drin zu haben.
    -Ja, es wird von den Kostenträgern überprüft was geleistet wurde. Wir kennen das auch von der Palliativ Care Station. (Anzahl und Zeit)
    -Nachweis über unser Planungs/Erfassungs/Abrechnungstool.
    -Als lange Therapieeinheit haben wir einzig die Geriatrie/Aktivierungsgruppe, Dauer 45′ je mit 15’Vor- und Nachbereitungs- und Dokuzeit. Wird entsprechend abgerechnet und gilt als eine Therapieeinheit. Darf man max 1x/Woche so abrechnen.

    Liebe Grüsse Andrea

    #1216
    theo.jaspers
    Teilnehmer

    Hallo Pirmin
    Für die DRG „Geriatrische Akutrehabilitation“ braucht es 10 Therapieeinheiten (10 x 30 Minuten) pro Woche (davon sind mindestens 8 als Einzeltherapie zu leisten; anrechenbar sind max. 3 Einheiten am gleichen Tag).
    Zu Deiner ersten und dritten Frage:
    Wir verpacken alle von Dir angesprochenen Leistungen in diese Therapieeinheiten, damit sie anrechenbar sind, ausser die interprofessionellen Zielevaluationsgespräche (Grund: diese sind bei uns so organisiert, dass ca. 15 Patienten in einer Stunde besprochen werden – da kann man keine Therapieeinheiten pro Patient geltend machen…) Der CHOP „93.89.9 Geriatrische Akutrehabilitation“ erlaubt explizit das Zusammenhängen von Therapieeinheiten. Wir machen das zum Beispiel standardmässig bei der Befundaufnahme von Neueintritten, damit die Therapeuten 60 Minuten Zeit erhalten für Anamnese, Assessments, Hilfsmittelanpassung, Festlegung der Ziele, eine erste Therapie, sowie für die sorgfältige Dokumentation, die eine Qualitätsbasis für die weitere Therapie bedeutet.
    Aktivitäten der Ergotherapie in der Therapieküche werden auch meistens zusammengelegt und als 2 x 30 Minuten geplant. Für eine Wohnungsabklärung (sehr selten) haben wir auch schon 3 x 30 Minuten zusammengelegt (obwohl sie noch länger gedauert hat, aber die maximale Anrechenbarkeit war damit bereits erreicht…).
    Schaue doch mal im CHOP nach, ob das Zusammenlegen in der Paraplegiologie auch erlaubt ist.
    Zu Deiner zweiten Frage:
    Da wir alle diese Leistungen als „Physiotherapie“, „Ergotherapie“, „Logopädie“ etc. ausweisen (ohne inhaltliche Details) wurden die Leistungen durch die Kassen noch nie in Frage gestellt.
    Ich wünsche Dir viel Glück. Melde Dich gerne, falls Du noch weitere Info benötigst.
    Liebe Grüsse
    Theo Jaspers
    Leitung Therapien Siloah AG, 3073 Gümligen

    #1218

    Sali Pirmin

    ich weiss vom Bürgerspital SG (Peter Konings), dass die Kostenträger bei ihm bereits angefragt haben, was Assessment und was Therapien sind.
    Assessments dürfen demzufolge nicht als Therapieeinheit gezählt werden.
    Dieses Problem haben wir wie folgt gelöst: erster Termin 45 Minuten, damit man die Assessments und den ersten Behandlungstermin in einer Sitzung durchführen kann. So hat man auch eine gute Begründung für die Kostenträger. Gemäss CHOP-Code werden Assessments am Patient nicht als Therapien gezählt …

    Ziel/Evaluationen/interdisz. Besprechungen separat ausweisen.

    Hilfsmittelberatungen und auch -Anpassungen werden bei uns als therap. Leistung dokumentiert und ausgewiesen. Hatten damit bisher keine Probleme.

    Grüässli
    Martin

    #1219
    Björn Ernst
    Teilnehmer

    Hallo Pirmin

    Kann mich meinen Vorrednern wie folgt anschliessen (bei der Akutgeriatrie). Grundlage sind dabei die genannten CHOP-Kriterien
    – Minimum 10 Therapieeinheiten / pro Wo, mind. 2 Therapiedisziplinen, max. 3 Therapieeinheiten / pro Tag, mind. 8x Einzeltherapie / Wo
    – Mobilitätsassessment’s müssen vor Start der Therapieeinheiten erhoben werden (wir lösen dies ebenfalls mit der 1. Termindauer von 45′), dieses muss am Ende Behandlungswoche wiederholt werden
    – Sonstige Therapiedauer: mind. 30′ / Therapieeinheit
    – IDR / Zielbesprechung muss separat stattfinden und ausgewiesen werden können
    Dies wird teilweise sehr kritisch geprüft (bekannte „Spezial“ Garanten). Welche Leistungen wir in der Einzeltherapie anbieten wird nicht geprüft, d.h. Hilfsmittelberatungen durch die ET finden dort statt.

    Interne Leistungsverrechnung handhaben wir wie auch schon aufgeführt:
    – PT: TP 7311 + separate Auflistung der „Adminzeiten“
    – ET: TP 7601 + 7602 (abhängig vom effektiven Zeitaufwand)
    – Logo: TP 7501 + 7503 (abhängig vom effiktiven Zeitaufwand)

    Damit haben wir es im Moment geschafft, alle Beanstandungen der Garanten die Kriterien der Therapie betroffen haben, abzuweisen.

    Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!
    Grüsse aus dem Limmi

    Björn

    #1224
    Anonym
    Inaktiv

    Lieber Pirmin

    Ich habe deine Frage an Jacob Overeinder, Co-Leiter Physiotherapie Stadtspital Waid und Triemli, Standort Waid weitergeleitet. Hier seine Antwort:

    „Die Rahmenbedingungen sind klar und gegeben; 10 Behandlungseinheiten in 7 Tagen / Mindestbehandlungszeit / IDR mit Anwesenheit der Physiotherapie muss ausgewiesen sein / nicht mehr als 3 Therapieeinheiten pro Tag / Dokumentation nach jeder Therapieeinheit.
    Die Assessment im Waidspital wird durch „Assessmentnurses“ erhoben. Sie regeln auch das Postassessment. Diese Einheiten werden nicht als Therapie-Einheit gerechnet. Die PhysiotherapeutInnen erheben ein DEMMI beim Eintritt und beim Austritt als Bestandteil der ersten und letzten Therapie. Da in diesen Einheiten auch therapeutisch gearbeitet wird, sind dies verrechenbare Leistungen.
    Jede Therapie muss dokumentiert sein. Die Dokumentation wird noch am gleichen Tag für alle PatientInnen erfasst.
    Im Waidspital haben wir eine zentrale Planung. Die Physiotherapie wird von der zentralen Planung geplant. Sie schauen darauf, dass die PatientInnen genügend Einheiten haben, dass innerhalb von 7 Tagen 10 Einheiten geleistet sind (bei GAR 14 müssen je 10 Behandlungen pro 7 Tagen geleistet werden. In der ersten 7 Tage 9 Leistungen und zweiten 7 Tage 11 Leistungen wird nicht akzeptiert) und dass nicht mehr als 3 Leistungen pro Tag geplant sind (mehr Leistungen als 3 am gleichen Tag zählen nicht).
    Insbesondere im Anfang hatten wir recht viele Nachfragen von den Kostenträgern. Dabei handelte es sich immer um fehlende Dokumentationen. Nachträge wurden teilweise nicht akzeptiert weil diese nach dem Austritt der PatientInnen ergänzt wurden. Wir von der Physiotherapie haben keine Rückmeldungen mehr erhalten seit wir die Leistungen am gleiche Tag bei allen PatientInnen dokumentieren.“

    Herzliche Grüsse
    Madeleine

    Madeleine Isler
    Co-Leiterin Physiotherapie
    Stadtspital Waid und Triemli, Standort Triemli

    #1226
    Vorstand VDCPT
    Moderator

    Hallo zusammen.

    Vielen Dank für eure wertvollen Angaben. Der CHOP der Komplexpauschale Paraplegiologie unterscheidet sich zwar etwas von der Akutgeriatrie, aber gewisse Parallelen können sicher gezogen werden. Die Antworten haben mit in der Diskussion mit unserem Controlling geholfen!

    Liebe Grüsse
    Pirmin

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.