SUVA Kostengutsprache MTT

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    Beiträge
  • #939
    marianne.lanz
    Teilnehmer

    Liebe Kolleginnen und Kollegen

    Bei der Kostengutsprache für die MTT haben wir bei der SUVA Zürich ein neues Phänomen: neu werden uns nur 9 Sitzungen 7340 bewilligt (früher: 27-36 über 3 Monate). Auf unsere Nachfrage hin wurde erklärt, dass der neuen Stellenleiter Zürich dies so vorgegeben habe.
    Habt ihr dies auch schon so erfahren?

    Herzliche Grüss
    Marianne Lanz, KS Schaffhausen

    #940
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo Marianne

    Das Vorgehen der SUVA entspricht der offiziellen Auslegung des Tarifs, wie das übrigens auch Markus Tschanz von der H+ so vertritt. Eine Verordnung gilt grundsätzlich für 9 Sitzungen, dies gilt auch für MTT. Bei MTT kommt zusätzlich die Limite von 3 Monaten hinzu. Daher hat es sich breit eingebürgert, dass 3 Monate MTT verordnet und auch bezahlt werden. Korrekterweise würde man auch da mehrere Verordnungen à 9 Sitzungen benötigen. Selbstverständlich kann im gegenseitigen Einvernehmen etwas anderes abgemacht werden.

    Sonnige Grüsse
    Jürg Bosshard, Spitäler FMI AG, Spital Interlaken

    #941
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Liebe Marianne

    Grundsätzlich kann ich das Statement von Jürg unterstützen. MTT ist wie eine „normale“ Physiotherapieverordnung zu handhaben. Einziger Unterschied: Die 9 MTT-Sitzungen sollten innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein, eine „normale“ Verordnung kennt dies nicht.
    Einzig zu beachten gilt, dass der Tarif vorsieht, dass innerhalb der 9 Sitzungen 2 Therapieeinheiten 7301 zur nötigen Instruktion abgerechnet werden können/sollen. Wenn die SUVA alle 9 Sitzungen ausschliesslich 7340 gewährt, wäre dies nicht korrekt.

    Viele liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Kantonsspital Baselland

    #945
    andrea.hoeltschi
    Teilnehmer

    Hallo Marianne
    Ja, eigentlich gilt auch bei der MTT pro 9 Behandlungen eine Verordnung. Das Vorgehen verursacht beim Therapeuten, beim Arzt und beim Sachbearbeiter zusätzlichen administrativen Aufwand. Zum Glück sehen das bis jetzt bei uns auch die meisten Kostenträger so und bestehen nicht darauf. Wir beantragen nach wie vor auf der Basis einer MTT Verordnung eine Kostengutsprache für MTT über 3 Monate und das wird fast immer akzeptiert. Wir weisen auch die Ärzte darauf hin, sie sollen möglichst 3 Monate Training verordnen. Manchmal begrenzt die KK die Trainings auf 36, 27 oder 18. Dass nach neun Behandlungen wieder eine neue VO her musste hatten, wir praktisch noch nie. Mit der SUVA hatten wir bis jetzt meines Wissens noch keine Probleme deswegen.
    Lieber Gruss Andrea Höltschi Kantonsspital Münsterlingen

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