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- Dieses Thema hat 11 Antworten und 11 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 Jahren, 7 Monaten von martin.holenstein.
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26. Januar 2022 um 9:24 Uhr #1337martin.holensteinModerator
Hallo zusammen
uns wird in naher Zukunft das Thema „Umkleidezeit“ beschäftigen.
In vielen Spitälern ist dies bereits umgesetzt und ich möchte euch nach euren Erfahrungen fragen:
– wie wurde das Thema bei euch umgesetzt?
– Akzeptanz/Stolpersteine/…Danke für eure Unterstützung
und
Grüsse aus Schaffhausen
Martin Holenstein26. Januar 2022 um 10:35 Uhr #1338caroline.ottTeilnehmerLieber Martin
in der Hirslanden – Gruppe wurde die Umkleidezeit per 1.1.2021 umgesetzt. Alle Mitarbeiter*innen, welche Berufskleidung tragen müssen, erhalten pro Kalenderjahr 4 zusätzliche freie Tage entsprechend dem angestellten Beschäftigungsgrad. Wenn die Tage im Kalenderjahr nicht bezogen werden können (wegen zu hoher Auslastung) dann werden sie anfangs des folgenden Kalenderjahres ausbezahlt.
Die Mitarbeiter*innen haben diese zusätzlichen freien Tage positiv aufgenommen und finden es eine gute Lösung.
Sonnige Grüsse aus Zürich
Caroline26. Januar 2022 um 11:56 Uhr #1339Vorstand VDCPTModeratorHoi zäme.
Wurde bei uns schon 2019 umgesetzt mit zusätzlichen 5min Pausenzeit für alle MA, welche Arbeitskleidung tragen. Damit haben die MA statt wie bisher 20min bezahlte Pause nun 25min zu gute. Bei Nichtbezug gilt keine Anrechenbarkeit auf Überstunden.
Im Grunde genommen ändert sich dadurch wenig, da wir die Auslegung der 20min bisher relativ kulant gehandhabt haben und die meisten sowieso schon 1x pro Tag 1/2h Pause gemacht haben. Daher war auch die Akzeptanz bei uns grundsätzlich gut, respektive die Änderung emotionslos entgegengenommen worden 🙂
Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, SPZ Nottwil26. Januar 2022 um 12:04 Uhr #1340cor.dekkerTeilnehmerBei uns fangt der Arbeitszeit an wenn die Mitarbeitenden in ihrer Arbeitsbekleidung am Arbeitsplatz erscheinen.
Umkleide welches stattfinden muss auf Grund der Arbeitsumstände (Schutzkleidung, Standortwechsel) sind in der Arbeitszeit integriert.
Betreffende Regelung ist im Personalreglement festgelegt.Cor Dekker
Leiter Therapiezentrum Spital Zollikerberg26. Januar 2022 um 12:05 Uhr #1341susanne.sommerhalderTeilnehmerHoi Martin
Bei uns wurde dies Ende 2019 umgesetzt.
Bis und mit Kaderstufe 3 (Bereichsleitung, Stationtionsleitung) wird pro Monat eine Umkleidepauschale von CHF 50.- zusätzlich ausbezahlt.
Grundsätzlich war es wichtig, dass ein Zeichen gesetzt wird und eine Vergütung statt findet. In welcher Form (Pause, Freitage, Geld, etc.) war den Mitarbeitenden weniger wichtig. Die Vergütung ist bei uns gut aufgenommen worden.Liebe Grüsse
Susanne Sommerhalder
SRO AG, Langenthal26. Januar 2022 um 13:01 Uhr #1342manuela.straessleTeilnehmerHoi Martin
Am KSSG ist die Umkleidezeit Arbeitszeit (jeweils maximal 10min vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsschluss). Das heisst wir stempeln am Morgen ein, bevor wir uns umziehen und stempeln aus, wenn wir wieder in Zivilkleider sind. Es ist im Zeiterfassungssystem PEP so hinterlegt, dass wir jeweils 10min Gleitzeit haben.Liebe Grüsse
Manuela Strässle26. Januar 2022 um 13:21 Uhr #1343andreas.steinemannTeilnehmerHoi zäme
Ab dem 01.04.20 gilt in der Lindenhofgruppe, Bern:
Mitarbeitende, die sich auf Anweisung der Arbeitgeberin im Betrieb und ausserhalb der Arbeitszeit umkleiden müssen, haben Anspruch auf eine ihrem Beschäftigungsgrad entsprechende Entschädigung von monatlich CHF 45.00 brutto für die Abgeltung der Umkleidezeit.
Wie ich mich erinnere wurde das Thema 2019/20 heiss diskutiert. Diese Lösung wurde sehr gut aufgenommen und die Entschädigung für’s Umkleiden ist akutell kein Thema.Liebe Grüsse
Andreas Steinemann, Lindenhofgruppe Bern26. Januar 2022 um 14:15 Uhr #1344Franziska SpreitlerTeilnehmerHoi Martin,
wir haben im Kinderspital Zürich / Kinder-Reha die Umziehzeit 2019 umgesetzt. Bei uns in der Reha beginnt und endet die Arbeitszeit nun mit dem Betreten / Verlassen der Garderobe (maximal 15 min täglich Umziehzeit). Damals haben wir Anpassungen in den Therapiezeiten vorgenommen. Wir hatten mit einer wesentlich höheren Zunahme der Mehrstunden gerechnet, aber die Anpassung der zeitlichen Strukturen während des Tages haben viel davon abgefangen.
Anfangs gab es viele Bedenken von den Mitarbeitenden (hinsichtlich steigendem zeitlicher Druck, Ressourcen), aber schlussendlich ist es für alle eine stabile Lösung.Liebe Grüsse
Franziska Spreitler, Leiterin Therapien Kinder-Reha Schweiz26. Januar 2022 um 16:45 Uhr #1345andrea.hoeltschiTeilnehmerSali Martin
Bei uns in der STGAG wurde analysiert in welchen Berufsgruppen durch weniger Überlappung von Diensten (In Dienste integriert) und wo das vor und nachher Anhängen an die gestempelte Arbeitszeit mehr Sinn macht.
Bei uns wird immer in Berufskleidung gestempelt. Pro Arbeitstag wird dann je am Arbeitsanfang und am Arbeitsende zusätzlich 6′ Umkleidezeit (UKZ) hinzuaddiert. Ist den Ikonen im PEP hinterlegt. So bekommen alle gleich viel UKZ egal wie lange sie effektiv dafür brauchen.Für Personen die sich nicht umziehen, müssen somit andere Ikonen verwendet werden.
Um die Mehrzeit nicht geplant ins Uferlose gehen zu lassen ergab sich folgende Rechnung:
Bei den Mitarbeitenden mit 5 Tagewoche (unabhängig vom BG) gilt es eine Stunde/Woche weniger an Dienstzeit zu planen, da diese Stunde als UKZ im nachhinein dem Zeitsaldo aufaddiert wird. Dies bedeutete in der Summe auf mein PT-Team ca. – 60 Stellenprozente und in der Ergo -12 Stellenprozente ausmachte, welche wir natürlich nicht ersetzt bekamen.Liebe Grüsse
Andrea
1. Februar 2022 um 11:26 Uhr #1347wim.defoerTeilnehmerHallo Martin,
seit 01.01.2022 gibt’s im GAV die 10 minuten umkleidezeit/tag für jeden mitarbeiter. Dies wird auf dem zeitsaldo addiert. Es ist nicht erlaubt dies in zusätzliche ferientage zu planen. Das Zeitsaldo soll eine gewisse monatliche menge nicht überschreiten, sind frei (täglich, wochentlich, monatlich) es zu verwalten mit diesem ziel vor augen. Es werden keine zusätzliche ressourcen zur verfügung gestellt. Die Akzeptanz ist daher mässig, logischerweise hätten die meisten mitarbeiter lieber zusätzliche tage frei zur verfügung gehabt.
Gruss, Wim.1. Februar 2022 um 15:33 Uhr #1348AnonymInaktivLieber Martin
Unsere Regelung für Umkleidezeit:„Die Mitarbeitenden des Stadtspitals Zürich (Waid und Triemli) sowie der Gesundheitszentren für das Alter erhalten vorerst eine Geldpauschale für die Umkleidezeit. Eine zeitliche Abgeltung wird geprüft. Diese Neuregelung gilt für Mitarbeitende, die sich zwingend am Arbeitsort umkleiden müssen.
Die Pauschale beträgt 60 Franken pro Kalendermonat bei einem Vollzeitpensum und wird auch bei bezahlten Abwesenheiten wie Ferien, Krankheit, Unfall etc. ausgerichtet.
Die Änderung wird auf den 1. Juli 2021 umgesetzt. Für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 wird die Pauschale rückwirkend mit dem Juli-Lohn ausbezahlt.“Bezüglich Akzeptanz: Ich habe keine negativen Äusserungen von unseren Mitarbeitenden gehört.
Liebe Grüsse
MadeleineMadeleine Isler
Co-Leiterin Physiotherapie
Stadtspital Zürich, Standort Triemli8. Februar 2022 um 8:13 Uhr #1349martin.holensteinModeratorGeschätzte Kolleginnen und Kollegen
ganz herzlichen Dank für Eure wertvollen Rückmeldungen!!
Es sind beinahe so viele Umsetzungsansätze wie Rückmeldungen, was für uns natürlich total „inspirierend“ ist.
Ich bin nun gespannt, wie wir uns einbringen können und wie der SH-Weg aussehen wird.Nochmals ein grosses „Danggä“ an Euch alle für die tolle Unterstützung!
Martin
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