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Schlagwörter: Aufsicht im Therapiebad, Unfälle
- Dieses Thema hat 12 Antworten sowie 10 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 5 Jahren, 8 Monaten von fabian.huegi aktualisiert.
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AutorBeiträge
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1. Dezember 2018 um 12:05 Uhr #841AnonymInaktiv
Liebe Kollegen
Vor 3 Wochen wurden im Fall des tödlichen Unfalles im Therapiebad in Sion sowohl die Therapeutin wie auch der damaliger Chef-Therapeut für schuldig gesprochen und verurteilt. Wie geht ihr mit der Aufsichtspflicht um?
Rechtlich gesehen müsste immer eine Aufsichtsperson im Bad anwesend sein, wenn Patienten sich drinnen befinden (sofern der Therapeut nicht anwesend ist sonder der Patient alleine übt). Stellen eure Kliniken/Spitäler euch immer eine Aufsichtsperson zur Verfügung? Gehen die Patienten nur im Begleitung des Therapeuten ins Wasser? Gehen sie alleine und unbeaufsichtigt ins Wasser?Ich bin für eure Antworten sehr dankbar, da ich diese leitende Stelle erst seit Kurzen inne habe.
Vielen DankDanina Mani
Regionalspital Surselva1. Dezember 2018 um 16:52 Uhr #842AnonymInaktivHallo Danina – hallo alle
bei uns dürfen Patienten nur dann ins Wasser, wenn einen Person im Raum ist, auch wenn der Patient dann sein Eigenübungsprogramm ohne Support macht.
von da her ist es bei uns klar geklärt… was mir aber dann auffällt: was machen wir in der MTT, wenn die selbständig trainieren? – droht uns da im schlimmsten Fall auch ein Problem, wenn sich da jemand verletut?
Liebe Grüsse
Detl Marks
Rehaklinik Zihlschlacht1. Dezember 2018 um 19:06 Uhr #843AnonymInaktivHallo Detlef
Danke für deine Antwort.
Ich hab eine Beratung zugute bei einer Dr. iur. Gesundheitsrecht. Ich werde ihr diese Frage stellen. Dann frag ich grad auch wie es mit der Aufsichtspflicht beim MTT ausschaut. Ich poste dann die Antwort.Schönen Abend
Danina3. Dezember 2018 um 9:33 Uhr #846regina.riederTeilnehmerHallo Danina
Auch bei uns dürfen die Patienten nur mit einer anwesenden Aufsichtsperson ins Wasser. Beste Grüsse Regina Rieder, See-Spital3. Dezember 2018 um 10:12 Uhr #847marianne.lanzTeilnehmerHoi Danina
Bei uns dürfen Patienten ebenfalls nicht ins Wasser, wenn keine Therapeutin anwesend ist – wir haben auch an der Türe ein grosses Plakat der juristischen Abteilung zu diesem Thema aufgehängt. Es gibt aber immer wieder Diskussionen mit Patienten, die gerne im Wasser warten würden oder nach der Therapie noch etwas bädele möchten. Da sind wir aber streng.Herzlicher Gruss, Marianne Lanz, Spitäler SH
3. Dezember 2018 um 10:53 Uhr #848andrea.hoeltschiTeilnehmerHi Danina
Bei uns im KSM: Aufenthalt im Wasser aus Haftungsgründen immer nur in Anwesenheit der Therapeuten. Selbständiges Üben im Wasser vor oder nach der Therapie kommt daher nicht vor. Auch wir kennen diese Wunschäusserungen der Patienten können das aber nicht anbieten.
Lieber Gruss Andrea (Kantonsspital Münsterlingen)3. Dezember 2018 um 11:01 Uhr #849AnonymInaktivHallo alle.
Vielen herzlichen Dank für eure Beiträge. Sie helfen mir weiter.
Ich wünsche euch noch eine gute Woche.
Danina3. Dezember 2018 um 12:49 Uhr #850Franziska SpreitlerTeilnehmerLiebe Danina,
erstmal herzliche Gratulation zur neuen Verantwortung.
Bei uns in der Pädiatrie gehen die Kinder ausschliesslich begleitet ins Wasser. Wenn die Eltern mit ihren Kindern selbständig üben möchten, führen wir eine Instruktion durch, geben Feedback zu den Sicherheitsmassnahmen und Notfallglocke und unterschreiben, dass sie insturiert wurden. Sie werden dabei auf Risiken hingewiesen. Die Verantwortung / Haftung liegt dann allerdings bei den Eltern.
Super, wenn du hier Feedback gibst nach deiner Beratung.
Lieber Gruss
Franzi3. Dezember 2018 um 13:18 Uhr #851manuela.straessleTeilnehmerLiebe Danina
Bei uns wird es auch so gehandhabt, dass die Patienten nur ins Wasser dürfen, wenn ein Therapeut anwesend ist und dies ohne Ausnahme.Liebe Grüsse
Manuela (Spital Herisau)5. Dezember 2018 um 16:16 Uhr #852AnonymInaktivHallo Danina
Die Beurteilung unseres Rechtdienstes am Luzerner Kantonsspital hat folgendes ergeben:
Im Falle Ihres Therapiebades sprechen diese Kriterien unseres Erachtens allesamt gegen die Pflicht zu einer ständigen Beaufsichtigung:
– Das Bad ist klein.
– Erwachsene können überall stehen.
– Es handelt sich nicht um ein Sport- oder Vergnügungsbad (erhöhtes Gefahrenpotenzial), sondern um ein Therapiebad.
– Die Anzahl der Benützer ist gering.
– Die Besucher können – vorbehältlich gesundheitlicher Einschränkungen – schwimmen (wobei dieses Kriterium wegen der geringen Wassertiefe kaum relevant ist).
– Hinzu kommt, dass das Bad nicht öffentlich ist, sondern lediglich den Patienten und damit einem abgeschlossenen Benützerkreis zur Verfügung steht (ähnlich
einem Hotel mit Schwimmbecken).Aufgrund dieser Umstände erachten wir eine ständige Beaufsichtigung des Bades durch einen Bademeister (oder ständige Videoüberwachung resp. ein Ertrinkenden-
Erkennungssystem) rechtlich als nicht erforderlich. Dies setzt jedoch voraus, dass anderweitig – verhältnismässige – Vorsichts- und Sicherheitsmassnahmen
getroffen werden:
– Grosse, klare und gut sichtbare Hinweise beim Eingang, dass das Bad ausserhalb der Therapiezeiten nicht überwacht ist und die Benützung auf eigene
Verantwortung erfolgt.Die Benützer müssen sich im Klaren darüber sein, dass das Bad nicht überwacht wird. Der Hinweis auf den Haftungsausschluss hat zwar rechtlich nur eine
beschränkte Wirkung und vermag das LUKS nicht von der Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu entbinden, doch sensibilisiert die Benützer für die Gefahren. Die
Hinweise sind auf separaten, unübersehbaren Schildern anzubringen und nicht beispielsweise bloss als ein Punkt unter vielen in einer mehr oder weniger
unübersichtlichen Bade-/Benützungsordnung zu nennen.
– Es ist empfehlenswert, ausserhalb der überwachten Therapie die Benützung durch Kinder zu verbieten, da bei Kindern (namentlich Kleinkindern) die Gefahren
massiv grösser sind. Ich gehe davon aus, dass das Bad ohnehin kaum durch Kinder benützt wird.
– Zwar ist der bestehende Notfallknopf ausserhalb des Beckens zweifelsohne eine sinnvolle Sicherheitsmassnahme, doch erachte ich diese nicht als genügend. Die
grösste Gefahr besteht, wenn sich eine Person im Becken verletzt oder ein medizinisches Problem hat, so dass sie das Becken nicht mehr selbständig verlassen
kann. Dieses Risiko kann markant gesenkt werden, wenn auch im Becken Notfallknöpfe installiert werden.
– Für den Fall eines Alarms muss während der gesamten Öffnungszeiten des Bades ein sehr rasches Eingreifen sichergestellt sein.
– Ist bei einzelnen Patienten das Risiko gesundheitlicher Probleme bei Benützung des Therapiebades zu gross, ist ihnen die Benützung des Bades ausserhalb der
Therapiezeiten durch das ärztliche Personal explizit zu untersagen. Die Ärzte sind auf diese Problematik zu sensibilisieren.Liebe Grüsse
Carmela Flury LUKS Wolhusen11. Dezember 2018 um 6:51 Uhr #856frank.spenglerTeilnehmerHallo zusammen
Weiss jemand, wie man zum besagten Gerichtsurteil kommt? …unser Rechtsdienst möchte sich den genauen Wortlaut der Urteilsbegründung ansehen…
Liebe Grüsse
Frank Spengler
Kantonsspital Baselland11. Dezember 2018 um 9:33 Uhr #857AnonymInaktivHallo zusammen.
Nun habe ich meine Fragen bei physioswiss abklären lassen (habe leider immer noch keine Antwort von der Juristin, die mir eine Beratung zu diesem Thema geben wollte…). Die ganze Antwort von physioswiss darf ich hier nicht posten, jedoch hier einen Auszug.Zur Frage, ob eine Klinik/ein Spital eine Aufsichtspflicht für Patienten im Therapiebad hat und, ob man ein Haftausschluss durch Patienteninformation (Hinweis an der Tür, Dokument vom Patient unterschreiben lassen damit dieser „auf eigener Verantwortung“ das Bad betritt):
-Aufsichtspflicht des Spitals JA;
Information/Erklärung des Patienten gilt NICHT als Haftungsausschluss.Weiter:
-physioswiss macht keine Empfehlungen an seinen Mitglieder für den Umgang mit der Aufsichtspflichtsituation eines Therapiebades.-jede Einrichtung soll konkret prüfen, wie er die vorhandene Risiken begegnen will. Dabei sollten bauliche, organisatorische und/oder rechtliche Vorkehrungen getroffen werden und man sollte feststellen, welche Personen die Verantwortung tragen.
-auch eine Risikoanalyse für die vorhandenen Räumlichkeiten und Situation wäre hilfreich und die Nutzung seines Gehbades dementsprechend anpassen und klar regeln.
Zum Schutz der Mitarbeiter empfehlen sie die Aufgaben sorgfältig auszuführen, Risiken und Gefahren nach Möglichkeit abwenden und die Vorgesetzten drauf aufmerksam zu machen.
@Frank: Nach dem Gerichtsurteil habe ich selber schon gesucht. Dieser ist nicht öffentlich zugänglich.
Hilft uns das weiter?
Schönen Tag an euch allen.
Danina8. März 2019 um 15:20 Uhr #922fabian.huegiTeilnehmerHallo Danina
Hast du auch eine Antwort betreffend MTT erhalten?
Liebe Grüsse
Fabian
GZO AG Spital Wetzikon -
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