Gangtraining als 2. Therapieeinheit

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  • #1145
    Christoph Stauffer
    Teilnehmer

    Guten Abend alle zusammen

    meine Frage geht in ähnlicher Richtung wie die eine Frage zum Thema Abrechnen von Lymphdrainage durch med. Masseure. da gab es auch in der Vergangenheit wertvolle Beiträge -Danke.
    Nun Folgendes:
    Es ist bei uns leider viel mehr als früher der Fall, dass Patienten (ich vermute) sich bei 2 oder 3 Rehazentren anmelden, und sich das „Recht“ oder die Angewohnheit vorbehalten, dann an 2 Orten kurzfristig abzusagen… Das ist zusammen mit anderen Gründen wohl einer/ (nur einer..) weswegen die Belegung vergleichsweise deutlich mehr schwankt als früher. Auch, wird von uns mehr erwartet, dass wir Stellenpläne flexibler handhaben. Da bleibt es manchmal ein bisschen Intuition, Gefühl, mit Stellenprozenten und Verträgen so zu spielen, dass immer eine gute Auslastung gegeben ist, die auch nicht übertrieben ist.

    Nun haben wir bei vorübergehenden Spitzenbelegungen manchmal Engpässe, beispielsweise eine 2. Therapieeinheit am Nachmittag unterzubringen.

    Über das „wer darf was therapieren“ habe ich schon was gelesen. Und klar, was mit Physiotherapie abgerechnet wird, muss auch von Physiotherapeuten erbracht werden. (Delegation mal ausser acht). Nun haben wir beispielsweise einen Patienten, dem es einfach noch an Ausdauer fehlt. Angenommen, er ist Fussgänger, ist sicher und selbstständig unterwegs, könnte grad so gut auch mit einer Pflegeperson oder sonst jemandem um den Block gehen.

    Einzig was er noch braucht, wär Ausdauertraining. Jemand, der ihn regelmässig auffordert etwas zu Gehen oder mit ihm an ein Theravital-Velo ginge.
    kennt Ihr diese Fälle ?

    Ich komme da nochmal mit den med. Masseuren. Manchmal haben die noch Behandlungskapazitäten, während alle Physios fast voll ausgelastet sind.
    da kommt mir der Gedanke, eine Therapieeinheit „Gehtraining“ oder MTT. bei einem med. Masseur einzuplanen und eine PT oder MTT Leistung abzurechnen.
    (nur bei Stationär). Abgesehen von rechtlichen Aspekten wäre das meiner nach sicher vertretbar, und im Sinne gegenseitigen Aushelfens. Zur Sicherheit könnte ein Konzept die Rahmenbedingungen festhalten, mit welchen Patienten genau, ein anderer Dienst Gangtraining oder Ausdauer machen kann.

    Wer von euch kennt diese Situation – wie löst Ihr das?

    #1148
    Christoph Stauffer
    Teilnehmer

    … Wassertherapie vom Rand aus: Ähnliche Situation: der Patient ist eigentlich schon gut. Man könnte alles mit ihm machen und er ist selbststänig und sicher. Er bleibt aber noch und eine stationäre Wassertherapie soll noch fortgesetzt werden. Die einzigen, die noch Zeit hätten und gerne aushelfen würden, sind die Masseure… was habt Ihr gemacht?

    #1149
    caroline.ott
    Teilnehmer

    Lieber Christoph

    In der Hirslanden Klinik Zürich haben wir bereits seit 9 Jahren im stationären Bereich Physioassistenten (Pflegeassistentin, med Masseur, med Massage Studi) im Einsatz. Sie übernehmen genau diese Therapieeinheiten, welche du beschrieben hast, im stationären Bereich. Das ist bei uns fix so eingeplant und wir haben im Stellenschlüssel das auch so drin. Da wir 75% stationär arbeiten ist dies eine sehr wertvolle Sache im Akutspital. Im Stationären Bereich sind wir Therapien ja sowieso in der Pflegepauschale enthalten, von daher rechnen wir nur eine statistische Leistung ab.

    Die ZHAW wird im nächsten Jahr auch eine Ausbildung zur Aktivierungsassistenz neu anbieten, wo z.B. FAGE’s sich da weiterbilden können.

    Bei weiteren Fragen kannst Du dich gerne direkt an mich wenden.

    Liebe Grüsse
    Caroline Ott

    caroline.ott@hirslanden.ch

    #1150
    Pirmin Oberson
    Administrator

    Lieber Christoph.
    Ich schliesse mich hier Caroline an. Im stationären Bereich haben wir keine Bindung, dass nur Physiotherapeuten physiotherapeutische Leistungen erbringen dürfen. Und wer sagt, dass Gangtraining eine physiotherapeutische Leistung ist? Hier findest du auch spannende Themen auf der Website unter dem Reiter „Dokumente“ / Leittehmma 2015 Mobilisation. Wir haben das Jahr 2015 diesem Thema gewidmet im VDCPT.

    Bei uns im SPZ werden solche „Zusatzleistungen“ durch verschiedene Gruppen übernommen (Assistenten, Auszubildende, Masseure, Ergos, Sporttherapeuten,….).

    Liebe Grüsse
    Pirmin

    #1151
    andrea.hoeltschi
    Teilnehmer

    Salut Christoph
    Die Bedingungen des ambulanten Tarifvertrags regeln genau das… die ambulante Leistungserbringung und Abrechnung von Physiobehandlungen.
    Stationär: An den meisten Orten werden die Leistungspositionen des ambulanten Tarifvertrags zwar auch für die Leistungserfassung der Physiotherapie verwendet, dabei geht es aber hauptsächlich um die Leistungsstatistik und Kostenstellenrechnung. Der ambulante Tarifvertrag mit seinen Bedingungen hat eigentlich keinen Einfluss auf die Leistungserbringung. Es spricht somit nichts dagegen für die Leistungserbringung für die Klinik/Abteilung(also die stationären Patienten) auch geeignetes Personal anderer Berufsgruppen einzusetzen.
    Liebe Grüsse Andrea

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