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Pirmin ObersonAdministrator
Hoi Marianne.
Wir sind erst in der Planung. Daher kann ich dir höchstens sagen, wie wir es geplant haben in Zukunft zu erfassen.
Sprichst du von P2 oder P4?
LG
Pirmin Oberson, SPZ Notttwilps: bin natürlich auch gespannt, was andere dazu meinen. Könnten wir dann je nach dem grad einfliessen lassen.
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 11 Monaten von Pirmin Oberson.
Pirmin ObersonAdministratorHoi zäme.
Wie oben ersichtlich geht es hier wohl um zwei Fragen: Was ist rechtlich möglich und was gibt uns der Tarifvertrag vor. So wie es aussieht ist es rechtlich möglich, die Leistungen zu delegieren, aber offenbar schliesst dies der Tarifvertrag explizit aus (im Falle einer Lymphdrainage).
Wir haben das Thema für allfällige Themen im Rahmen einer zukünftigen Kaderkonferenz schon mal aufgenommen und werden noch andere Gefässe prüfen, wo wir dies einfliessen lassen könnten. Wir werden informieren.Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, SPZ NottwilPirmin ObersonAdministratorHoi Lorenz
Wir wenden ein ähnliches Modell an, jedoch ist die Trennung nicht starr, sprich die Bshn kann gewechselt werden, was gerade bei den Ausbildnern relativ oft der Fall ist.
Für weitere Informationen kannst du mich gerne kontaktieren.
LG
Pirmin Oberson, SPZ NottwilPirmin ObersonAdministratorHoi Danina.
Vollkostenrechnung, mein Lieblingsthema!!
Bevor du dich auf die ganze Rechnerei einlässt, würde ich dir empfehlen, den Finanzverantwortlichen einige Fragen zu stellen:
– Wie werden die stationären Leistungen abgebildet? Die Tarifstruktur ist für den stationären Bereich nicht brauchbar, sprich es braucht eine spezielle Auslegeform. Wenn hier stur nach den „ambulanten“ Kriterien abgerechnet wird, werdet ihr nie auf einen grünen Zweig kommen. Zudem stellt sich die Frage, mit welchem Taxpunktwert die stationären Leistungen multipliziert werden. Wir haben ja mit verschiedenen Versicherungen unterschiedliche Taxpunktwerte, daher ist es meiner Meinung auch im stationären Bereich Verhandlungssache, wie hoch der Preis sein soll. Und da die Aufwände für den stationären Bereich sicherlich höher sind, dürft auch der TP- Wert höher ausfallen.
– Wie werden die Mietkosten berechnet? Entsprechen diese den „normalen“ Preisen oder zahlt ihr einfach mehr, weil ihr ein Spital seid und die teuren Flächen wie OP’s oder Sprechzimmer gleich gewichtet sind wie die Turnhalle?
– Wie kommen die Umlagen zustande? Auch hier die gleiche Frage: Werden die Reinigungskosten für die Turnhalle gleich berechnet wie diejenigen eines Patientenzimmers? Wird der Overhead pro Kopf berechnet oder wird hier differenziert?
Wenn man es mit den üblichen Werten anschaut, ist es grundsätzlich sehr schwierig bis unmöglich, eine Vollkostendeckung in einer Spital-Physio zu erreichen (Overhead- Umlagen brechen allen das Genick…) Daher macht es meiner Meinung hier Sinn, die stationären Leistungen ganz genau unter die Lupe zu nehmen und mit dem Haus einen auf den Vollkosten basierenden Preis auszuhandeln.
Wenn du mehr über die Berechnungsgrundlagen erfahren möchtest, biete ich im Herbst wieder zusammen mit physioswiss den Kurs „Kennzahlen in der stationären Physiotherapie“ an. Dort gehe ich genau auf solche Fragestellungen ein.
Liebe Grüsse aus Nottwil.
PirminPirmin ObersonAdministratorHallo zusammen.
Wir im SPZ arbeiten mit unserer physikalischen Therapie nur im stationären Setting, daher stellt sich aktuell für uns die Fragestellung nicht.
Andererseits stellt sich hier die Fragestellung der Delegation. Grundsätzlich sind die meisten medizinischen, und alle therapeutischen Leistungen delegierbar, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind. Zum Beispiel ist eine Blutentnahme eine ärztliche Leistung (und wird auch so verrechnet), obwohl diese in wohl 95% der Fälle von der MPA / Pflege,…) durchgeführt wird. Soweit ich informiert bin, geht es hier vor allem darum, dass die ausführende Person über entsprechendes Know How verfügt, von der delegierenden Person instruiert und beauftragt wurde und die Leistungen überwacht sind. Gemäss Formulierung liegt hier wohl ein relativ grosser juristischer Spielraum. Wäre interessant, diese Frage der Delegation effektiv rechtlich abklären zu lassen. Dies wird in Zukunft bei den neuen Berufsfeldern, welche aktuell immer mehr zum Thema werden (Bewegungsassistent, Bewegungswissenschaftler, Masseur,…) uns wohl noch länger beschäftigen. Bin hier also auch sehr gespannt, falls jemand schon juristische Sicherheit erlangt hat.
Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, SPZ NottwilPirmin ObersonAdministratorSorry, meinte natürlich Powerlung, als Steigerung von Powerbreath…
Arbeitet jemand damit und hat einen zuverlässigen Lieferanten?Pirmin ObersonAdministratorHoi Marianne.
Ich habe das ganze mal in Zofingen abgeklärt von etwa 3 Jahren. Aus den Gründen, welche Frank schön schildert, haben wir auch auf eine Qualitop- Zertifizierung verzichtet. Wir haben mit diversen Kassen jedoch dann direkt Kontakt aufgenommen und haben hier einige Zusagen erhalten. Hier kann dir sicherlich Annina Steffen noch mehr dazu sagen. Auf alle Fälle bin ich dabei auch immer wieder auf die Aussage gestossen, dass viele Versicherungen Qualitop gar nicht mehr als Referenz nehmen und ihre eigenen Kriterien festlegen.
wir haben also den Patienten jeweils gesagt, dass sie bei der Versicherung anfragen sollen. Die meisten, welche ich in Erinnerung habe, bekamen den entsprechenden Zustupf aus der Zusatzversicherung bezahlt.
Liebe Grüsse aus Nottu
Pirmin ObersonPirmin ObersonAdministratorLiebe Danina.
Meiner Meinung zulässig ja, wenn (gemäss deiner anderen Frage) die Frage der Aufsicht geklärt ist.
Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, Schweizer Paraplegiker ZentrumPirmin ObersonAdministratorHoi Anita.
Danke für den Input. Du machst dies über die Terminänderung. Ist zwar so möglich, aber leider nicht so simpel, wie es eigentlich mit den Leistungsmarkern wäre. Wäre unser Plan B, aber vielleicht ha ja jemand eine andere Lösung…
LG
PirminPirmin ObersonAdministratorLiebe Carmela.
Wir wenden die Stosswellen auch im Rahmen der Physiotherapie an ohne explizite Verordnung der KI’s.
Auf der Verordnung soll einfach radiale oder fukussierte Stosswelle stehen und zusätzlich Analgesie/Entzündungshemmen oder eine andere Angabe. So haben wir bisher noch keine Rückweisungen erhalten.LG
Pirmin Oberson, SPZ Nottwil15. Juni 2018 um 10:56 Uhr als Antwort auf: Zusatzangebot für halbprivat und privat versicherte Patienten #738Pirmin ObersonAdministratorHoi Madeleine.
Aktuell handhaben wir alle Therapien unabhängig der Versicherungsklasse gleich. Das Wochenende halten wir generell relativ kurz und versuchen, hier keine zusätzlichen Angebote rein zu lassen.
Aber frag doch mal bei Björn in Schlieren nach, da gibt es eine lustige Regelung 😉
Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, Schweizer Paraplegiker Zentrum NottwilPirmin ObersonAdministratorHoi Dani.
Ich stimme den Ausführungen von Frank leider zu. Es gibt nirgends einen schriftlichen „Beweis“ für dies doch meiner Meinung sehr verbreiteten Handhabe.
In Zofingen (neu zuständig Annina Steffen) sowie in Schlieren (Björn Ernst) habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, die MTT- Verordnung zuerst von den Ärzten als „MTT für 3 Mt für 2-3x pro Woche“ verordnen zu lassen und dann mittels Begleitschreiben eine KoGu mit entsprechendem Wortlaut explizit einzuholen. Ist zwar ein kleiner Zusatzaufwand, hat sich meiner Meinung jedoch jeweils gelohnt, da in den meisten Fällen bezahlt.Ob sich die Praxis nach der Erneuerung der Tarifstruktur nun geändert hat, kann ich noch nicht beurteilen. Wir werden jedoch solche Rückmeldungen gerne weiter aufnehmen und allenfalls mal gesammelt an physioswiss weiterleiten.
Liebe Grüsse vom rechten Seeufer (von dir aus betrachtet 🙂
Pirmin Oberson, Schweizer Paraplegiker ZentrumPirmin ObersonAdministratorHoi John.
Ja, habe schon beides gemacht, mit und ohne Planung stationär. Stellt sich natürlich immer die Frage nach der Zielsetzung. Wenn du die Abrechnung mit dem RAP verbunden hat, loht sich meiner Meinung eine retrospektive Planung. Eine Vorausplanung macht meiner Meinung nur in gewissen Situationen Sinn (z.B. Akutgeriatrie oder präoperative Sprechstunden). Da im stationären Bereich die Zeiten oft nicht eingehalten werden können finde ich eine Planung eher schwierig. Daher planen wir aktuell noch Blockzeiten (mittels Kapazitätenplanung) für die stationären Fenster. Diese können im Gegensatz zur Ressourcenplanung (Bemerkungen / Sperrungen) relativ einfach verschoben werden. Der Nutzen einer kompletten stationären Planung im Voraus sehe ich im Gegensatz zum doch relativ grossen Aufwand als beschränkt.
Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, Spital LimmattalPirmin ObersonAdministratorHallo zusammen.
Für alle, die es interessiert. H+ hat mittlerweile seine Vernehmlassungsantwort verfasst. Ich habe diese in den Dokumenten unter „Tarif“ hochgeladen.
Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, Spital LimmattalPirmin ObersonAdministratorHallo zusammen.
Ich habe mich mal bei SRK diesbezüglich schlau gemacht. Hier die Antwort von Frau Binggeli vom SRK. Ich hoffe, dass die Infos für euch auch von Nutzen sind.
Liebe Grüsse
PirminSehr geehrter Herr Oberson
Wir bedauern den bürokratischen Aufwand der den Therapeuten durch die Umsetzung einer gängigen Praxis im gesamten EU/EFTA Raum entsteht. Diese Richtlinien gelten umgekehrt für schweizerische Berufsabschlüsse die in einem EU/EFTA Mitgliedsstaat eine Anerkennung beantragen und dienen den Aufnahmestaaten dazu, die Patientensicherheit und die Qualität der Dienstleistungen im Gesundheitssektor zu erhalten. Wir richten uns dabei nach Artikel 50 der Richtlinie 2005/36/EG und dem Anhang VII der Richtlinie. https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2012/01/richtlinie_2005_36eg.pdf.download.pdf/richtlinie_2005_36eg.pdf
Mehr Informationen zu den erforderlichen Dokumenten für eine Anerkennung von Berufsqualifikationen dazu finden Sie unter folgendem Link: http://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card-documents/index_de.htm
Die Gesetzgebung lässt nicht viel Spielraum. Es sind davon nicht nur Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten betroffen, sondern alle weiteren reglementierten Gesundheitsberufe. Die Umsetzung dieser neuen Praxis erfordert von allen Beteiligten einen erhöhten Aufwand. Wir sind daran die erhaltenen Certificates of good Standing sowie die jeweiligen zuständigen Behörden laufend zu erfassen um Antragstellenden unter Umständen weiterhelfen zu können. Die ausländischen Behörden stehen nicht in unserem Einflussbereich, sollten aber, da sie ihrerseits diese Dokumente verlangen, Kenntnis von den verlangten Angaben haben. In diesem Zusammenhang machen wir Sie auf unsere Informationen bezüglich des Certificates of good Standing auf unserer Internetseite aufmerksam. https://www.redcross.ch/de/file/24768/download
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen etwas weiterhelfen und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ursula Binggeli Kibanda
Schweizerisches Rotes Kreuz
Gesundheit und Integration
Bildung
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