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Schlagwörter: Lymphdrainage, Masseur, Tarif
- Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren, 5 Monaten von Pirmin Oberson.
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15. April 2019 um 15:29 Uhr #935peter.goerttlerTeilnehmer
Hallo zusammen
wir beschäftigen seit Jahren zwei med. Masseure im stationären wie auch ambulanten Bereich, vor allem für die Lymphdrainage. Bisher haben wir diese immer über das Spital nach dem Physio Tarif abgerechnet. Seit einiger Zeit weisen die Krankenkassen in den Kostengutsprachen explizit darauf hin, dass die Lymphdrainage von Physiotherapeuten erbracht werden muss, um diese nach dem Physio Tarif abzurechnen (was rechtlich natürlich stimmt, bisher aber offensichtlich nicht aufgefallen ist oder durchgesetzt wurde). Die Leistungen der Masseure werden jetzt nur noch über entsprechende Zusatzversicherungen vergütet.
Eine der Masseurinnen hat sich im Rahmen unseres Brustzentrums sehr intensiv mit der Entstauung und Narbenbehandlung beschäftigt und versorgt in diesem Bereich praktisch alle unsere Patientinnen. Würden die Kosten nicht mehr übernommen, hätten wir ein echtes Problem.
Beschäftigt jemand von euch ebenfalls med. Masseure? Falls ja, wie rechnet ihr deren Leistungen ab? Seit ihr auch mit entsprechenden Hinweisen der KK konfrontiert?Danke für euer Feedback.
Grüsse aus Basel
Peter Goerttler
Bethesda Spital15. April 2019 um 15:56 Uhr #936AnonymInaktivLieber Peter,
Alle PatientInnen mit einem lymphologischen Problem werden bei uns von einer dafür ausgebildeteten Physiotherapeutin behandelt. Das ist auch richtig so, denn eine lymphologische Weiterbildung und der Physiotherapie Hintergrund sind die fachliche Voraussetzung, dass die Patientinnen richtig behandelt werden können. Dies ist im Tarif auch so definiert.
Es braucht spezifisches Knowhow über die verschiedenen Krankheitsbilder, welche ein lymphologisches Problem verursachen können, und die entsprechenden Einflussfaktoren und Kontraindikationen. Und dann gehört eben nicht nur Lymphdrainage und NArbenbehandlung dazu, sondern aktuelles Knowhow entsprechend der besten Evidenz.
Masseurinnen verfügen nicht über den nötigen fachlichen Hintergrund dafür, auch wenn sie sehr gut man. Lymphdrainage machen können.
Die haben ein anderes Berufsprofil, sollten ein anderes Patientenklientel haben (meist gesunde Menschen ohne Krazinom Hintergrund) und sind daher richtig ium Zusatzversicherungsbereich, nicht in der OKP.
Dies meine Gedanken
Liebe Grüsse
Yvonne Schaller, PT, Co-Leitung Kliniken Nord und Leiterin Gynäkologie und Urologie USZ15. April 2019 um 16:48 Uhr #937Pirmin ObersonAdministratorHallo zusammen.
Wir im SPZ arbeiten mit unserer physikalischen Therapie nur im stationären Setting, daher stellt sich aktuell für uns die Fragestellung nicht.
Andererseits stellt sich hier die Fragestellung der Delegation. Grundsätzlich sind die meisten medizinischen, und alle therapeutischen Leistungen delegierbar, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind. Zum Beispiel ist eine Blutentnahme eine ärztliche Leistung (und wird auch so verrechnet), obwohl diese in wohl 95% der Fälle von der MPA / Pflege,…) durchgeführt wird. Soweit ich informiert bin, geht es hier vor allem darum, dass die ausführende Person über entsprechendes Know How verfügt, von der delegierenden Person instruiert und beauftragt wurde und die Leistungen überwacht sind. Gemäss Formulierung liegt hier wohl ein relativ grosser juristischer Spielraum. Wäre interessant, diese Frage der Delegation effektiv rechtlich abklären zu lassen. Dies wird in Zukunft bei den neuen Berufsfeldern, welche aktuell immer mehr zum Thema werden (Bewegungsassistent, Bewegungswissenschaftler, Masseur,…) uns wohl noch länger beschäftigen. Bin hier also auch sehr gespannt, falls jemand schon juristische Sicherheit erlangt hat.
Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, SPZ Nottwil -
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