Radiale Stosswellentherapie

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    Beiträge
  • #812
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo zusammen!
    Im Luzerner Kantonsspital werden Behandlungen mit Radialer Stosswellentherapie (RWST) auch durch geschulte Physiotherapeuten durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über normale Physiotherapie-Sitzungen (PT-VO), da die RWST nur eine von verschiedenen Massnahmen darstellt. Wir lassen die zuweisenden Ärzte ein Formular ausfüllen, das sämtliche Risiken bzw. Kontraindikationen und Medikamente erfasst, um sicherzustellen, dass die Indikation für Stosswellentherapie gegeben ist. Wie handhabt ihr dies bezüglich folgenden Inhalten:
    – Was soll oder darf auf einer Physiotherapie-Verordnung stehen, wenn Ärzte die Patienten bei euch anmelden. Soll dort nur ein Kreuzchen unter „Analgesie/
    Entzündungshemmung“ gesetzt werden? Erhält ihr Rechnungsrückweisungen von den Versicherern, wenn Stosswellentherapie explizit auf der Verordnung steht, da die RWST
    nicht eine kostenpflichtige Leistung ist?
    – Wie sieht es rechtlich aus? Lässt ihr die Patienten eine Einwilligungserklärung unterzeichnen für die Massnahme, da sie „invasiver“ Art ist?
    – Verwendet ihr auch ein zusätzliches Zuweiserformular, das die Kontraindikationen erfragt?
    Für eure Hinweise danke ich euch im Voraus bestens.
    Liebe Grüsse
    Carmela Flury
    Leitung Therapien LUKS Wolhusen

    #813
    cecile.mueller
    Teilnehmer

    Liebe Carmela
    Auch wir arbeiten in Frauenfeld mit der Radialen Stosswellentherapie und haben 3 Therapeutinnen, welche die Schulung beim Gerätehersteller absolviert haben.
    Wir wenden die Stosswelle im Rahmen der „konventionellen Physiotherapie“ an – dies auch ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt – die Indikationen und Kontraindiaktionen sind uns ja von der Schulung her bekannt. Wir verrechnen die Pos. 7301, es wird selten NUR die Stosswelle appliziert uns somit ist die Pos. 7301 gerechtfertigt. Bis dato haben wir keine Probleme seitens Konstenträger, auch dann nicht, wenn die Stosswellentherapie auf der Verordnung vermerkt ist.
    Lieber Gruss
    Cécile Müller
    Leitung Physio-/Ergotherapie
    Kantonsspital Frauenfeld

    #815
    Pirmin Oberson
    Administrator

    Liebe Carmela.

    Wir wenden die Stosswellen auch im Rahmen der Physiotherapie an ohne explizite Verordnung der KI’s.
    Auf der Verordnung soll einfach radiale oder fukussierte Stosswelle stehen und zusätzlich Analgesie/Entzündungshemmen oder eine andere Angabe. So haben wir bisher noch keine Rückweisungen erhalten.

    LG
    Pirmin Oberson, SPZ Nottwil

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