Hallo zusammen!
Im Luzerner Kantonsspital werden Behandlungen mit Radialer Stosswellentherapie (RWST) auch durch geschulte Physiotherapeuten durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über normale Physiotherapie-Sitzungen (PT-VO), da die RWST nur eine von verschiedenen Massnahmen darstellt. Wir lassen die zuweisenden Ärzte ein Formular ausfüllen, das sämtliche Risiken bzw. Kontraindikationen und Medikamente erfasst, um sicherzustellen, dass die Indikation für Stosswellentherapie gegeben ist. Wie handhabt ihr dies bezüglich folgenden Inhalten:
– Was soll oder darf auf einer Physiotherapie-Verordnung stehen, wenn Ärzte die Patienten bei euch anmelden. Soll dort nur ein Kreuzchen unter „Analgesie/
Entzündungshemmung“ gesetzt werden? Erhält ihr Rechnungsrückweisungen von den Versicherern, wenn Stosswellentherapie explizit auf der Verordnung steht, da die RWST
nicht eine kostenpflichtige Leistung ist?
– Wie sieht es rechtlich aus? Lässt ihr die Patienten eine Einwilligungserklärung unterzeichnen für die Massnahme, da sie „invasiver“ Art ist?
– Verwendet ihr auch ein zusätzliches Zuweiserformular, das die Kontraindikationen erfragt?
Für eure Hinweise danke ich euch im Voraus bestens.
Liebe Grüsse
Carmela Flury
Leitung Therapien LUKS Wolhusen