Medizinische Masseur/In

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  • #982
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo zusammen
    In unserem Betrieb arbeitet eine Med. Masseurin. Sie behandelt ambulant lymphologische Patienten mit MLD und Kompressionstherapie. Diese Behandlungen werden abgerechnet über eine ärztliche Verordnung (Physio-VO)… Zusätzlich werden Massagen angeboten die jedoch nur über den Selbstbezahlermodus abgewickelt werden. Stationär arbeitet sie ebenfalls lymphologisch oder macht Massagen auf ärztliche Anweisung ebenfalls verordnet über eine interne Physioanmeldung.
    Sie hat eine qualifizierte lymphologische Ausbildung mit Abschluss. Ich habe sie eingesetzt (40%) weil ich damals keine Physioth. gefunden habe und sie uns enorm entlastet.
    Frage: Mir ist zu Ohren gekommen dass ein Betrieb verklagt wurde, weil eine med. Masseurin ambulante lymphologische Behandlungen (ärztlich verordnet mittels blauem PT-Verordnungsformular) ausführte. Dem Betrieb wurden in der Folge rückwirkend Rückerstattungen von über 5 Jahren Einnahmen auferlegt.
    Ich war der Überzeugung, dass unter der Verantwortung ausgebildeter Physiotherapeut/Innen (in diesem Falle meiner Person) eine Masseurin delegiert arbeiten darf. Selbstverständlich nur in den ihrer Ausbildung entsprechenden Kompetenzen.
    Wisst ihr was die rechtliche Sachlage betrifft mehr? Wie wird das bei Euch gehandhabt falls ihr in einer ähnlichen Situation seid? Hattet ihr schon Probleme mit Krankenkassen deswegen? Weiss jemand wie unser Verband dazu steht?
    Vielen Dank für Eure Antwort

    #983
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo Ursina

    Das Thema beschäftigt mich ebenfalls. Ich denke auch, dass wir hierfür eine Stellungnahme vom PT-Verband brauchen. Ich hatte Pirmin Oberson bereits darauf angesprochen und vorgeschlagen, dass sich der VDCPT bei Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Uni St. Gallen erkundigen könnte. Hr. Kieser hatte anlässlich des 1. Swiss APP-Symposiums vom 25.01.19 ein Referat gehalten, wo das Thema „Delegation“ behandelt wurde. Dort ging es um die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten an die Physios, jedoch wurde auch erwähnt, dass wir Tätigkeiten an andere Berufsgruppen wie eben z.B: Masseure prüfen sollten. Ich denke, dass wir eine Abklärung der rechtlichen Lage bräuchten, um aktiv werden zu können, auch gegenüber Versicherungen.

    Liebe Grüsse
    Carmela

    #985
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Liebe Ursina

    Uns ist dies ebenfalls zu Ohren gekommen und ich habe dies von unserem Rechtsdienst klären lassen. Die Stellungnahme war klar, so klar wie es im Tarif im Wortlaut beschrieben ist und eben keinen Spielraum zulässt. Vom Rechtsdienst kam deshalb die Antwort, dass keine ambulanten lymphologischen Leistungen von med. Masseurinnen/Masseuren über den Physiotherapietarif abgerechnet werden dürfen. Lymphdrainage wird ja nun über die Tarifposition 7311 abgerechnet und darin steht unmissverständlich: d. Störungen des Lymphgefässsystems, welche eine komplexe Behandlung durch speziell dafür ausgebildete Physiotherapeutinnen und -therapeuten erfordern. Auch wenn Masseurinnen und Masseure eine fundierte lymphologische Ausbildung haben, gelten sie nicht als Physiotherapeuten. Dies ist speziell auf dem gebiet der Lymphdrainage inhaltlich fragwürdig, aber formal richtig. Somit kann eine Krankenkasse die Leistungen ablehnen. Bei uns hatte es die Konsequenz, dass unsere Masseurin per sofort nicht mehr über den Physiotherapietarif abrechnen durfte. Wir haben für sie eine EMR-Nummer beantragt und sie arbeitet ambulant nur noch im Selbstzahlerbereich oder über den Bereich der Zusatzversicherungen. Dumme Sache…!

    Liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Kantonsspital Baselland

    #990
    Pirmin Oberson
    Administrator

    Hoi zäme.
    Wie oben ersichtlich geht es hier wohl um zwei Fragen: Was ist rechtlich möglich und was gibt uns der Tarifvertrag vor. So wie es aussieht ist es rechtlich möglich, die Leistungen zu delegieren, aber offenbar schliesst dies der Tarifvertrag explizit aus (im Falle einer Lymphdrainage).
    Wir haben das Thema für allfällige Themen im Rahmen einer zukünftigen Kaderkonferenz schon mal aufgenommen und werden noch andere Gefässe prüfen, wo wir dies einfliessen lassen könnten. Wir werden informieren.

    Liebe Grüsse
    Pirmin Oberson, SPZ Nottwil

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