Neue Tarifstruktur ab 1.1.2018

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  • #525
    Vorstand VDCPT
    Moderator

    Liebe VDCPT – Mitglieder.

    Wie im Newsletter erwähnt, würden wir gerne im Forum Fragen und Anregungen zur neuen Tarifstruktur mit euch anschauen. Wenn Fragen nicht direkt von euch allen geklärt werden können, werden wir vom Vorstand direkt mit H+ Kontakt aufnehmen, um entsprechende Stellungnahmen einzufordern. Die Struktur ist auf der Website unter den Dokumenten aufgeschaltet.

    Wir danken für eine rege Teilnahme.
    Herzliche Grüsse
    Der Vorstand

    #526
    Anonym
    Inaktiv

    Liebe Kolleginnen und Kollegen

    Der neue Tarif lässt bei der Position 7330 Gruppentherapie keinen Spielraum mehr zu, die Position darf nicht kumuliert werden. Eine ambulante kardiale Reha kann nur einigermassen kostendeckend betrieben werden, wenn wir die Position kumulieren. Zudem sind die Gruppen oft grösser als 5 Patienten. Die SAKR (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft kardiale Rehabilitation) geht in ihrem Mengengerüst ebenfalls von einer Kumulation der Position 7330 aus.
    Für diese Programme ist der Tarif eine Katastrophe. Wir werden in 2 Monaten das Programm schliessen müssen, es sei denn, es liegt eine Lösung auf dem Tisch oder die Direktion beschliesst, eine Quersubventionierung. Wie rechnen andere Spitäler ab?
    Ich habe dies bereits H+ geschrieben, da H+ als nationaler Tarifpartner aktiv werden muss. Es währe gut, wenn alle betroffenen Spitäler die Mailbox von H+ fluten würden.
    Beste Grüsse
    Jürg Bosshard, Spital Interlaken

    #556
    andrea.hoeltschi
    Teilnehmer

    Hi Jürg
    Bei der Ambulanten Pulmonalen Rehabilitation ist ja dasselbe Problem. Es gilt ein 1.5-2 stündiges Gruppenprogramm abzurechnen.
    Wir haben bisher, und das ist ja auch mit dem neuen Tarifvertrag möglich, vom Arzt ausdrücklich 2 Behandlungen pro Tag verordnen lassen.
    Für die APR Patienten holt bei uns der Arzt(Pneumologe) sowieso eine Kogu ein. Darin ist das Programm inklusive der Tarifpositionen mit Anzahl und dem Hinweis auf 2 Behandlungen pro Programmtag beschrieben.
    Dann kann die KK mit dem Wissen der Kosten und den von uns beabsichtigten Abrechnungspositionen über die Kogu entscheiden. Seit wir dieses Vorgehen strickt einhalten bekommen wir die Kogus inklusive der Bestätigung dieser Abrechnungspraxis und haben schlicht keine „Lämpe“ mehr deswegen.
    Ich erkenne keinen Hinweis im neuen Vertrag, dass das in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.

    Ein anderes Problem ist die definierte Gruppengrösse. Die sinnvolle Gruppengrösse hängt vom verschiedenen Faktoren wie Raumgrösse, vorhandene Infrastruktur, der Möglichkeit einer Assistenz z.B. einer Praktikantin bei der Durchführung………….ab.
    Die Zahlenangabe 2-5 ist sinnlos, aber nun mal da. Wie genau man sich daran mit mehr oder weniger gutem Gewissen hält…. eine andere Frage. Die Alternative diese wertvollen ambulanten Rehaangebote aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr anbieten zu können wäre auch Gesundheitspolitisch tragisch.

    Ich habe eine andere Frage:
    Bei der Sitzung mit unserer Patientenabrechnung, dem KISIM und SAP-Fachmenschen, dem Tarifverantwortlichen u.s.w. bezüglich Tarifumsetzung hat uns unser SAP-Fachmensch mitgeteilt, dass er die neu verlangten Informationen die für die Materialabrechnung (v.a. die neue Tarifnummer 7361) für die verschiedensten Materialien schlicht und einfach nicht auf die vom SAP ausgelöste Rechnung bringt. Ist das Problem bei Euch auch schon aufgetaucht? Wurde dafür schon irgendwo eine Lösung gefunden?

    Lieber Gruss aus Münsterlingen Andrea

    #840
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo zusammen.
    Ich möchte mich bei euch gerne erkunden, wie ihr mit dem Zuschlag für die Benutzung vom Therapiebad umgeht. Bei uns machen wir Trockentherapie, danach oder davor geht der Patient selbstständig und ohne unsere Anwesenheit ins Therapiebad, um seine von uns instruierten Übungen zu machen. Dafür verrechnen wir nur 1x 7301 plus 7352.
    Macht ihr das auch so? Ist dies zulässig?

    Vielen Dank
    Danina Mani
    Regionalspital Surselva

    #844
    Pirmin Oberson
    Administrator

    Liebe Danina.

    Meiner Meinung zulässig ja, wenn (gemäss deiner anderen Frage) die Frage der Aufsicht geklärt ist.

    Liebe Grüsse
    Pirmin Oberson, Schweizer Paraplegiker Zentrum

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