Björn Ernst

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  • als Antwort auf: MTT- Aufsicht #1509
    Björn Ernst
    Teilnehmer

    Lieber Pirmin
    Kurz mein Feedback zum Thema MTT:
    – Aufsicht erfolgt bei uns nur durch PT’s (aus den oben genannten Gründen, eine PT Leistung sollte von einem PT ausgeführt werden)
    Studis können dies bei ausreichender Qualifikation aber durchaus übernehmen
    – Einführung ebenso
    – Betreuung sollte im gleichen Raum stattfinden
    – Infrastruktur sollte an die Bedürfnisse einer modernen Trainingstherapie angepasst sein

    Aus meiner Sicht wäre es aber wünschenswert diagnostische Testverfahren mit zu implementieren.

    Liebe Grüsse aus dem Limmi

    Björn

    als Antwort auf: Compex #1220
    Björn Ernst
    Teilnehmer

    Hallo John

    Wir arbeiten weiterhin mit DJO Global zusammen und haben die Compex Geräte immer noch im Therapiezentrum vor Ort.
    Einsatzgebiet ist im Bereich der Sportrehabilitation anzusiedeln, d.h. beispielsweise bei VKB – Rekonstruktionen.

    Da wir in der Zwischenzeit allerdings häufiger Probleme mit der Kostenübernahme bekommen haben, arbeiten wir vermehrt mit „Tens-Geräten“ inkl. Muskelstimulationsprogrammen.

    Gerne kannst du dich aber auch bei Rückfragen direkt bei mir melden:
    bjoern.ernst@thzl.ch

    FG, Björn

    als Antwort auf: DRG Komplexpauschalen #1219
    Björn Ernst
    Teilnehmer

    Hallo Pirmin

    Kann mich meinen Vorrednern wie folgt anschliessen (bei der Akutgeriatrie). Grundlage sind dabei die genannten CHOP-Kriterien
    – Minimum 10 Therapieeinheiten / pro Wo, mind. 2 Therapiedisziplinen, max. 3 Therapieeinheiten / pro Tag, mind. 8x Einzeltherapie / Wo
    – Mobilitätsassessment’s müssen vor Start der Therapieeinheiten erhoben werden (wir lösen dies ebenfalls mit der 1. Termindauer von 45′), dieses muss am Ende Behandlungswoche wiederholt werden
    – Sonstige Therapiedauer: mind. 30′ / Therapieeinheit
    – IDR / Zielbesprechung muss separat stattfinden und ausgewiesen werden können
    Dies wird teilweise sehr kritisch geprüft (bekannte „Spezial“ Garanten). Welche Leistungen wir in der Einzeltherapie anbieten wird nicht geprüft, d.h. Hilfsmittelberatungen durch die ET finden dort statt.

    Interne Leistungsverrechnung handhaben wir wie auch schon aufgeführt:
    – PT: TP 7311 + separate Auflistung der „Adminzeiten“
    – ET: TP 7601 + 7602 (abhängig vom effektiven Zeitaufwand)
    – Logo: TP 7501 + 7503 (abhängig vom effiktiven Zeitaufwand)

    Damit haben wir es im Moment geschafft, alle Beanstandungen der Garanten die Kriterien der Therapie betroffen haben, abzuweisen.

    Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!
    Grüsse aus dem Limmi

    Björn

    als Antwort auf: Ambulante pulmonale Reha Verrech. #1162
    Björn Ernst
    Teilnehmer

    Liebe Alle

    Wir bieten ebenfalls die APR Gruppe auf Basis der Einzeltherapieabrechnung (Pos. 7311) an.
    Dies nach vorgängiger Einholung der KoGu durch die angeschlossene Pneumologie. Dies wurde bisher reibungslos übernommen, ein Grossteil auf Basis von 27 Therapieterminen im Rahmen eines 12 wöchigen ambulanten Rehabilitationsprogrammes.
    Die zusätzlich angebotenen Informationsveranstaltungen führen wir normalerweise interdisziplinär (PT, Pneumologie und Ernährungsberatung; neu nun Fachpersonen der „Lunge Zürich“) durch.

    Neu taucht nun aber die Fragestellung der „Verrechenbarkeit“ von Atemhilfsgeräten auf? Hat jemand von Euch Erfahrung ob dies über die Pos. 7361 „Material für Atemtherapie“ möglich wäre? Oder kennt ihr Möglichkeiten die bestehenden MiGel Pos. via ärztliche Verordnung einzusetzen?

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Rückmeldung!

    LG
    Björn, Therapiezentrum Limmattal

    als Antwort auf: Fangowärmeschrank #828
    Björn Ernst
    Teilnehmer

    Lieber Lorenz
    Wir haben neu auch einen Wärmeschrank von Trautwein und die Paraffin-Fango Wärmeträger im Einsatz (beides über Medidor erhältlich), hatte beide Produkte ebenfalls schon in Schinznach im Einsatz, hat sich auch da bewährt.
    Sind einfach in der Handhabung, „sauber“ und speichern die Wärmeleistung gut.
    LG, Björn
    Spital Limmattal

    als Antwort auf: SRK- Anerkennung #434
    Björn Ernst
    Teilnehmer

    Hallo Zusammen
    Kurz meine Erfahrungen zu oben geschilderten Problematik.
    Seit Anfang des Jahres wird neu ebenfalls ein sogenanntes „certificate of good standing“ eingefordert. Dies erstellt (zumindest in D) das zuständige Regierungspräsidium (zuständig wäre hierbei das Regierungspräsidium der letzten Arbeitsstelle).
    Leider ist dies im Behördenwirrwar in D nicht allen MA bekannt (kann aus persönlicher Erfahrung sprechen), d.h. man muss dies mit hohem Effort eintreiben gehen.
    Rückfragen beim SRK sind ernüchternd, d.h. die Aussage ist sie machen die Gesetzgebung nicht und es interessiert auch nicht wie oder ob man diese Bewilligung erhält.

    LG, Björn Ernst (Privatklinik Im Park)

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