Anita Weissbarth

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  • als Antwort auf: Löhne Praktikanten #1487
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Hoi zäme

    Bei uns in der Rehaklinik Bellikon erhalten die Vorpraktikanten/innen sowie die Studierenden von allen Fachhochschulen folgende Löhne:

    Vorpraktikanten (Modul A) = 1‘000 SFr. / Monat

    BSc
    Praktikum 1 = 1‘300 SFr. / Monat
    Praktikum 2 = 1‘500 SFr. / Monat

    Zusatzmodul ZMC = 1‘900 SFr. / Monat

    Vorpraktikanten und Studierende erhalten zudem einen anteilsmässigen 13. Monatslohn.

    Liebe Grüsse
    Anita

    als Antwort auf: Zusatzentschädung für Praxisausbildende #1436
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Guten Morgen zusammen
    Ich danke euch ganz herzlich für eure Rückmeldung. Diese helfen mir bei den internen Verhandlungen weiter.

    Liebe Grüsse und einen allen guten Start ins 2023
    Anita

    als Antwort auf: Zusatzentschädung für Praxisausbildende #1424
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Hoi zäme

    Herzlichen Dank für die raschen und transparenten Rückmeldungen!
    Verstehe ich das richtig, dass ihr bisher auch entweder Laufbahnmodelle mit Lohnklassen oder Zulagen habt oder hat jemand beides?

    @ Martin: ja das Protokoll habe ich auch gelesen. Leider war ich bei der Sitzung selber nicht dabei, daher stelle ich meine weiterführenden Fragen zu dieser Thematik auf diesem Weg.

    Allen einen schönen Abend

    Liebe Grüsse
    Anita

    als Antwort auf: Tools für Heimprogramme/Trainingspläne #1386
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Hoi zäme

    Wir sind in der RKB auch am Evaluieren einer Nachfolgelösung von Physiotools.
    Unsere Sporttherapeuten testen aktuell auch Physitrack und sind sehr begeistert von dem Programm. Leider sind die Lizenzkosten aber extrem hoch. daher sind wir noch am Prüfen weiterer Optionen.
    Ich wäre sehr an einem Austausch interessiert.

    Liebe Grüsse
    Anita Weissbarth
    Rehaklinik Bellikon

    als Antwort auf: Berufsausübungsbewilligung #1336
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Hoi zäme

    Seit dem Jahr 2020 ist das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) in Kraft getreten. Dies besagt, dass im Kanton Aargau, zwar mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren, die Einholung der Berufsausübungsbewilligungen Pflicht ist.
    Betroffen sind die Fachrichtungen: Ärzte, Pflege, Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie, Psychologie, Neuropsychologie).

    Bei uns in der Rehaklinik Bellikon mussten daher gemäss Entscheid von unserem CEO bereit im 2020 alle Therapieleitungen & Vizeleitungen eine Berufsausübungsbewilligung einholen. Da bei uns in der Klinik die Masseure zum Physiotherapie-Team gehören, gehen wir aktuell davon aus, dass sie über meine Berufsausübungsbewilligung abgedeckt sind. Bezüglich der Regelung für die Dry-Needling sind wir noch in Abklärung.

    Liebe Grüsse
    Anita

    als Antwort auf: Therapieplanung – RehaTis – Softsolution #1322
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Guten Tag Yannick

    Wir arbeiten in der Rehaklinik Bellikon seit mehreren Jahren mit RehaTis. Aktuell steht in Bezug auf die Einführung von ST- Reha gerade ein Update an, welches ein gutes Monitoring der Therapieminuten pro Patient und Woche ermöglichen soll.
    Bei uns läuft die gesamte Therapie – und auch ein Grossteil der Terminplanung sowohl stationär wie auch ambulant über eine zentrale Planungsstelle mit RehaTis.
    Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass einzelne MA einen dezentralen Zugang haben und auch selbständig Termine oder Therapien planen oder verschieben können. Bei uns haben alle Leitungspersonen sowie Mitarbeiter mit Zusatzfunktionen wie beispielsweise Visitentherapeuten oder Ambi-Verantwortliche diese Möglichkeit.

    Bei weiteren Fragen kannst du mich gerne kontaktieren. Noch mehr Infos zu den Vor- und Nachteilen von RehaTis könnte dir sicherlich auch unsere Leiterin der Therapieplanung Susi Grimmer geben.

    Liebe Grüsse
    Anita

    Anita Weissbarth | Leiterin Physiotherapie
    Rehaklinik Bellikon | 5454 Bellikon
    Tel. + 41 (0) 56 485 56 03
    anita.weissbarth@rehabellikon.ch

    als Antwort auf: MAS & MSc #1265
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Hoi zäme

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
    Auch bei uns steigt der Druck immer mehr und das Fort- und Weiterbildungsbudget (inkl. Tagungen und Kongresse) wird kleiner.
    Wir haben im Schnitt pro FTE ca. CHF 500.00 zur Verfügung. Grössere Kurse wie Sportphysio etc. laufen in der Regel über das reguläre Fort- und Weiterbildungsbudget. Zusätzlich gibt es in der RKB noch ein übergeordnetes Klinikbudget für „grössere“ Fort- und Weiterbildungen. Hier kann eine Unterstützung für ein CAS, MAS oder MSc beantragt werden. Neu werden hier aber nur noch Kurse & Weiterbildungen bewilligt, die wirklich auch für die Ausübung der Funktionen benötigt werden. Ein fachliches CAS, ein MAS oder ein MSC wird dabei für die Physiotherapeuten eher als nicht notwendig eingestuft.

    Aktuell haben bei uns in der Physiotherapie (rund 55 FTE):
    6 Mitarbeitende ein MSc (davon 3 Fachexperten, 1 Bildungsverantwortliche und 2 MA), 1 MA hat zusätzlich im 2019 gestartet und 1 MA möchten nun im Herbst 2021 starten
    2 Mitarbeitende ein MAS
    9 Mitarbeitenden ein oder mehrere CAS (4 davon sind Leitungspersonen mit einem CAS Leadership)

    Auch bei uns gibt es zur Zeit (noch) keine APP-Stellen, wobei die Fachexperten sicherlich am ehesten für Zusatzaufgaben im Sinne einer APP-Stelle eingesetzt werden könnten.

    Liebe Grüsse und einen schönen Tag
    Anita

    als Antwort auf: ST Reha #1240
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Hoi zäme

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Liebe Grüsse und einen guten Wochenstart
    Anita

    als Antwort auf: ST Reha #1214
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Hoi Pirmin
    Ich finde, dass viele Aspekte deiner Arbeit auch bezüglich der Einführung von ST Reha Gültigkeit haben.
    Die Leistungen der Physiotherapie sind im stationären Setting in den Tagespauschalen integriert. Im DefReha 3.0 Dokument sind zwar die Mindest-Leistungen am Patient pro Woche in Minuten vorgegeben, es bleibt aber offen, was sich eine Klinik an Therapie (Einzel- und Gruppentherapien) pro Woche darüber hinaus leisten kann und will. In Bellikon bekommen die Patienten aktuell höhere Therapie-Leistungen als in diesen Mindestanforderungen definiert.
    Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, wie wir die Behandlungsqualität langfristig halten können, falls wir die Therapie-Leistungen anpassen müssen. Dabei geht aus wie in deiner Arbeit auch um die Definition von Qualität, die Effizienzsteigerung und den Spagat zwischen Optimierung der Struktur- und Prozessqualität und der Erhaltung einer hohen Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit.

    Was mich etwas irritiert ist, dass du schreibst, dass ihr im Bereich der Paraplegie nicht vom St Reha abhängig sein werdet. Im DefReha 3.0. Dokument ist unter 3.3.7. eine Leistung Paraplegiologische Rehabilitation vorgesehen. Darin findest du auch Angaben zu den geforderten Basisleistungen, den betrieblichen Mindestvoraussetzungen und die oben erwähnten Mindest-Leistungen am Patienten.

    Liebe Grüsse
    Anita

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