Berufsausübungsbewilligung

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    Beiträge
  • #1334
    Vorstand VDCPT
    Moderator

    Hallo zusammen.

    Wie im Newsletter erwähnt bitte hier eure Meinung, Fragen, Anregungen,… zum Thema Berufsausübungsbewilligungspflicht für Leitende Therapeuten eintragen. Wir versuchen, allfälligen Fragen nachzugehen und diese direkt hier im Chat zu beantworten.

    Liebe Grüsse

    #1335
    elke.cloet
    Teilnehmer

    liebe alle
    zur Info:
    Mit Beschluss vom 20. Juni 2017 hat die Regierung das neue Gesetz zum Schutz der Gesundheit im Kanton
    Graubünden (Gesundheitsgesetz, GesG) auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt und auf diesen Zeitpunkt die
    Verordnung zum Gesundheitsgesetz an das neue Gesundheitsgesetz angepasst.
    Für mich war die Berufsausübungsbewilligung ab dem 01.01.2018 Pflicht.
    liebe Grüsse
    Elke

    #1336
    Anita Weissbarth
    Teilnehmer

    Hoi zäme

    Seit dem Jahr 2020 ist das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) in Kraft getreten. Dies besagt, dass im Kanton Aargau, zwar mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren, die Einholung der Berufsausübungsbewilligungen Pflicht ist.
    Betroffen sind die Fachrichtungen: Ärzte, Pflege, Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie, Psychologie, Neuropsychologie).

    Bei uns in der Rehaklinik Bellikon mussten daher gemäss Entscheid von unserem CEO bereit im 2020 alle Therapieleitungen & Vizeleitungen eine Berufsausübungsbewilligung einholen. Da bei uns in der Klinik die Masseure zum Physiotherapie-Team gehören, gehen wir aktuell davon aus, dass sie über meine Berufsausübungsbewilligung abgedeckt sind. Bezüglich der Regelung für die Dry-Needling sind wir noch in Abklärung.

    Liebe Grüsse
    Anita

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