Hoi zäme
Seit dem Jahr 2020 ist das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) in Kraft getreten. Dies besagt, dass im Kanton Aargau, zwar mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren, die Einholung der Berufsausübungsbewilligungen Pflicht ist.
Betroffen sind die Fachrichtungen: Ärzte, Pflege, Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie, Psychologie, Neuropsychologie).
Bei uns in der Rehaklinik Bellikon mussten daher gemäss Entscheid von unserem CEO bereit im 2020 alle Therapieleitungen & Vizeleitungen eine Berufsausübungsbewilligung einholen. Da bei uns in der Klinik die Masseure zum Physiotherapie-Team gehören, gehen wir aktuell davon aus, dass sie über meine Berufsausübungsbewilligung abgedeckt sind. Bezüglich der Regelung für die Dry-Needling sind wir noch in Abklärung.
Liebe Grüsse
Anita