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Schlagwörter: St Reha
- Dieses Thema hat 5 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 Jahren, 5 Monaten von Anita Weissbarth.
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16. März 2021 um 9:15 Uhr #1208Anita WeissbarthTeilnehmer
Guten Tag
Als Leitung der Physiotherapie in der Rehaklinik Bellikon beschäftige ich mich aktuell mit der bevorstehende Einführung des ST Reha.
Gerne würde ich mich mit euch darüber austauschen, welche vorbereitenden Massnahmen ihr dafür trefft und welche Chancen und Risiken ihr darin seht.
In der Masterarbeit von Pirmin Oberson „die Vereinbarkeit von Qualität und Wirtschaftlichkeit“ habe ich bereits einige wertvolle Hinweise erhalten.
Trotzdem bleiben für mich die Fragen, wie viel (Physio-) Therapie kann und will sich eine Rehaklinik künftig leisten und welche Auswirkungen haben diese Veränderungen auf die Qualität und den Behandlungsauftrag/die Ziele der Physiotherapie in der Rehabilitation?
Welche Zahlen/Statistiken erfasst ihr in der Physiotherapie? Welche Auswirkungen hat die Einführung des ST Reha eurer Meinung nach auf eure Personalressourcen und die Therapiemenge/- zeit, die die Patienten in euren Kliniken erhalten? Wie wird sich künftig euer Therapieangebot verändern? Wie gestaltet ihr den notwendigen Kulturwandel in euren Teams?Ich bin schon sehr gespannt auf eure Antworten und freue mich auf einen spannenden Austausch
Vielen Dank
Anita Weissbarth16. März 2021 um 10:35 Uhr #1209Vorstand VDCPTModeratorHoi Anita.
Ja, hier bin ich auch gespannt drauf. Im Bereich Paraplegiologie sind wir zwar nicht von ST Reha abhängig, aber wir haben ja auch noch andere Diagnosen, welche allenfalls unter ST Reha laufen. Paraplegiologie wird wohl unter DRG laufen (dazu gerade ein anderes Thema geöffnet). Hier geht es mir vor allem darum, welche Therapieeinheiten für die Komplexpauschale „anrechenbar“ sind und welche wohl eher nicht.
Kennst du betreffend ST Reha schon die therapeutischen Anforderungen, welche erfüllt sein müssen? Ich denke, in Zukunft lassen sich Stellen sicherlich aufgrund solcher Anforderungen berechnen.
Ich bin sehr an einem weiteren Austausch interessiert!
LG
Pirmin16. März 2021 um 10:46 Uhr #1211Pirmin ObersonAdministratorHoi Anita.
Sorry, vorhin falsches Login erwischt.
Habe mich gerade gefragt, in wie weit meine Arbeit wirklich für die ST- Reha- Fragestellungen zugezogen werden kann, aber es freu mich natürlich, dass diese offenbar für etwas gut ist 🙂Liebe Grüsse
Pirmin16. März 2021 um 11:16 Uhr #1214Anita WeissbarthTeilnehmerHoi Pirmin
Ich finde, dass viele Aspekte deiner Arbeit auch bezüglich der Einführung von ST Reha Gültigkeit haben.
Die Leistungen der Physiotherapie sind im stationären Setting in den Tagespauschalen integriert. Im DefReha 3.0 Dokument sind zwar die Mindest-Leistungen am Patient pro Woche in Minuten vorgegeben, es bleibt aber offen, was sich eine Klinik an Therapie (Einzel- und Gruppentherapien) pro Woche darüber hinaus leisten kann und will. In Bellikon bekommen die Patienten aktuell höhere Therapie-Leistungen als in diesen Mindestanforderungen definiert.
Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, wie wir die Behandlungsqualität langfristig halten können, falls wir die Therapie-Leistungen anpassen müssen. Dabei geht aus wie in deiner Arbeit auch um die Definition von Qualität, die Effizienzsteigerung und den Spagat zwischen Optimierung der Struktur- und Prozessqualität und der Erhaltung einer hohen Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit.Was mich etwas irritiert ist, dass du schreibst, dass ihr im Bereich der Paraplegie nicht vom St Reha abhängig sein werdet. Im DefReha 3.0. Dokument ist unter 3.3.7. eine Leistung Paraplegiologische Rehabilitation vorgesehen. Darin findest du auch Angaben zu den geforderten Basisleistungen, den betrieblichen Mindestvoraussetzungen und die oben erwähnten Mindest-Leistungen am Patienten.
Liebe Grüsse
Anita19. März 2021 um 13:47 Uhr #1222martin.holensteinModeratorSali Anita und Hoi Pirmin
in der Annahme, dass der Bundesrat den Start der Rehatarife per 01.01.2022 genehmigt:
Referenzpapiere für Therapieanzahl und Therapiedauer sind für mich immer noch die im CHOP ausgewiesenen Inhalte: Basisleistungen in der Rehabilitation (BA,
BA 1-9).
Im CHOP 2021 wird auf die Homepage der FMH hingewiesen, wo die entsprechenden Minimalanforderungen/Referenzdokumente zu den versch. Rehas festgelegt wurden. Auch die SwissDRG/ST Reha verweist auf diese CHOP-Proceduren:
„Die ST Reha 1.0 Katalogversion 2019/2022 ermöglicht eine Verarbeitung von Daten des Jahres 2019 mit den im Jahr 2019 gültigen Diagnose- (ICD-10-GM Version 2018) und Prozedurenschlüsseln(CHOP Katalog Version 2019).“Somit gehe ich planerisch davon aus, dass ich mit den Angaben im CHOP die richtigen Informationen bekomme, ohne dass ich jedoch bereits genau weiss, was finanziell (ST Reha) daraus resultieren wird :-).
Wünsche euch ein gutes WE
Martin
3. Mai 2021 um 9:02 Uhr #1240Anita WeissbarthTeilnehmerHoi zäme
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Liebe Grüsse und einen guten Wochenstart
Anita -
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