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Schlagwörter: 1. Behandlungszuschlag
- Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 5 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 4 Jahren, 5 Monaten von
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6. Mai 2021 um 14:07 Uhr #1242
susanne.sommerhalder
TeilnehmerHoi zäme
Bei uns kommen Patienten (z.B. Hüft-, Knie-, Schulter-OP) meist präoperativ in die Physiotherapie. Wir verrechnen dabei zur Sitzungspauschale den 1. Behandlungszuschlag.
Dieselben Patienten kommen teilweise auch nach der OP wieder zu uns in die Physio (nicht bei gleicher PT wie Präop.). Bis jetzt wurde abermals der 1. Behandlungszuschlag von uns erfasst. Nun behauptet unser FRW, dies sei nicht zulässig und werde von den Kassen zurück gewiesen.
Wie sind eure Erfahrungen mit der Verrechnung des 1. Behandlungszuschlages vor und nach der OP?
Danke für eure Infos und liebe Grüsse
Susanne Sommerhalder
SRO AG, Langenthal6. Mai 2021 um 14:09 Uhr #1243Pirmin Oberson
AdministratorHoi Susanne.
Habe das bisher auch immer so gemacht und noch nie Probleme gehabt. Ist ja eine grundsätzliche Veränderung der Diagnose…
LG
Pirmin9. Mai 2021 um 9:42 Uhr #1244manuela.straessle
TeilnehmerLiebe Susanne
Wir haben bei uns die gleiche Info wie deine FRW dir mitgeteilt hat. Wenn wir präoperativ den 1. Behandlungszuschlag verrechnen, können wir nach der OP nicht nochmals den Zuschlag verrechnen. Dies wird bei uns von den Kassen auch zurückgewiesen. Es ist laut Aussagen der KK nur möglich, wenn der Patient postoperativ in eine andere Physiopraxis wechselt, dort kann nochmals der Zuschlag verrechnet werden für das ganze Aufnahmeprozedere…Liebe Grüsse
Manuela Strässle10. Mai 2021 um 14:40 Uhr #1245Anonym
InaktivLiebe Susanne
Bisher hatten wir damit keine Probleme. Der Tarifvertrag sieht ja folgendes vor:
7350 Zuschlagsposition für die erste Behandlung
1 Dieser Zuschlag gilt als Pauschale für den zusätzlichen Aufwand bei einer ersten Behandlung. Der zusätzliche Aufwand besteht in der Problemerfassung, dem Aktenstudium, der Problembeurteilung, der Zielfestlegung und der Behandlungsplanung.
2 Diese Tarifziffer darf zur ersten Sitzung pro Fall pro abrechnenden Leistungserbringer (Institution, Organisation oder Praxis der Physiotherapie) verrechnet werden:
a. einmal innerhalb von 36 Sitzungen; oder
b. in einem Rezidivfall, wenn sich das Krankheitsbild grundlegend verändert hat; oder
c. wenn die letzte Behandlung mehr als sechs Monate zurückliegt.
Bisher haben wir mit Punkt 1 (nach einer OP braucht es erneut ein Aktenstudium, eine Problemerfassung und -beurteilung) und 2b argumentiert (das Krankheitsbild verändert sich grundlegend nach einer OP).Liebe Grüsse
Carmela11. Mai 2021 um 16:50 Uhr #1246Anonym
InaktivLiebe Susanne
Im Triemli verrechnen wir den 1. Behandlungszuschlag vor und nach der OP. Bisher hatten wir noch nie Probleme damit. Die Kostenträger haben bisher ohne Rückfragen bezahlt.
Liebe Grüsse
Madeleine -
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