Liebe Susanne
Bisher hatten wir damit keine Probleme. Der Tarifvertrag sieht ja folgendes vor:
7350 Zuschlagsposition für die erste Behandlung
1 Dieser Zuschlag gilt als Pauschale für den zusätzlichen Aufwand bei einer ersten Behandlung. Der zusätzliche Aufwand besteht in der Problemerfassung, dem Aktenstudium, der Problembeurteilung, der Zielfestlegung und der Behandlungsplanung.
2 Diese Tarifziffer darf zur ersten Sitzung pro Fall pro abrechnenden Leistungserbringer (Institution, Organisation oder Praxis der Physiotherapie) verrechnet werden:
a. einmal innerhalb von 36 Sitzungen; oder
b. in einem Rezidivfall, wenn sich das Krankheitsbild grundlegend verändert hat; oder
c. wenn die letzte Behandlung mehr als sechs Monate zurückliegt.
Bisher haben wir mit Punkt 1 (nach einer OP braucht es erneut ein Aktenstudium, eine Problemerfassung und -beurteilung) und 2b argumentiert (das Krankheitsbild verändert sich grundlegend nach einer OP).
Liebe Grüsse
Carmela