Gesetzgebung zu Medizinalprodukten

Start Foren Diverses Gesetzgebung zu Medizinalprodukten

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #423
    Pirmin Oberson
    Administrator

    Hallo zusammen.

    Bei der Einholung einiger Offerten für die Erweiterung unseres MTT’s bin ich teils auf widersprüchliche Aussagen gestossen.

    Ein Vertreter einer grossen Firma im Bereich der Trainingsgeräte behauptet, dass für die Trainingstherapie im medizinischen Bereich nur Geräte verwendet werden dürfen, welche gemäss Medizinalprodukterichtlinie 93/42/EWG deklariert sind und eine entsprechende Konformitätsprüfung durchgemacht haben. Laut seiner Aussage gäbe es aktuell in der Schweiz nur 2 Anbieter solcher Geräte (Frey und Proxomed). Andere Anbieter sehen hier keine Probleme und deklarieren ihre Geräte als gleichwohl als „medizinisch“.

    Wenn das tatsächlich zutreffen sollte würde sich wohl ein Großteil von uns diesbezüglich in einer Grauzone befinden, da sie Geräte einsetzen, welche nicht die entsprechenden Konformitätsprüfungen haben.

    Hat jemand von euch in diesem Punkt einen Überblick, was tatsächlich vorhanden sein muss für die Abrechnung von MTT?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen

    Pirmin Oberson, Spital Limmattal

    #424
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo Pirmin

    Bei Kraftgeräten und wenn Du keine Messung machst, spielt das keine Rolle, resp. es ist schlicht ein Witz bei mechanischen Geräten eine Zertifizierung zu machen. Bei mit Strom betriebenen Geräten muss einfach eine galvanische Trennung vorhanden sein. dies ist der einzige geforderte technische Unterschied zu den nicht zertifizierten Geräten. Das haben heute aber wohl viele Geräte. Betroffen sind also vor Allem die Cardio-Geräte. Die Pulsmessung ist dieselbe (wahrscheinlich ein Modul von Polar). Aber viele andere Anbieter haben auch eine galvanische Trennung in der Speisung und kein Zertifikat. Du kaufst damit kein schlechteres oder unsicheres Gerät. Es kommt auf die Verwendung der Geräte an. Solange Du keine Diagnose bei Herzpatienten machst, brauchst Du keine MPV-Zertifikate.

    Für die Abrechnung von MTT gibt es noch keine Infrastruktur-Vorgaben. Abgesehen davon deckt die Position MTT, wie sie für 2018 vorgesehen ist nur die Personalkosten und liefert keinen relevanten Deckungsbeitrag an die MTT-Infrastruktur.

    Beste Grüsse
    Jürg Bosshard, Spital Interlaken

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.