Antwort auf: Reglementierung MTT

Start Foren Betriebswirtschaft / Führung Reglementierung MTT Antwort auf: Reglementierung MTT

#809
Anonym
Inaktiv

Hallo Dani

Wir hatten soeben einen Streitfall diesbezüglich.
Laut Markus Tschanz von der H+ gilt Absatz 2 von KLV 5 allgemein, d.h. jede ärztliche Verordnung gilt für 9 Sitzungen, also auch für MTT. Wie Frank Spengler sagt, kann man dies auf der Verordnung so einreichen, z.B. 24×7340 in * Monaten.

Freundliche Grüsse
Jürg Bosshard, Spitäler FMI AG, Spital Interlaken