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16. Oktober 2018 um 16:09 Uhr
#809
Anonym
Inaktiv
Hallo Dani
Wir hatten soeben einen Streitfall diesbezüglich.
Laut Markus Tschanz von der H+ gilt Absatz 2 von KLV 5 allgemein, d.h. jede ärztliche Verordnung gilt für 9 Sitzungen, also auch für MTT. Wie Frank Spengler sagt, kann man dies auf der Verordnung so einreichen, z.B. 24×7340 in * Monaten.
Freundliche Grüsse
Jürg Bosshard, Spitäler FMI AG, Spital Interlaken