Start › Foren › Betriebswirtschaft / Führung › SRK- Anerkennung › Antwort auf: SRK- Anerkennung
Hallo zusammen.
Ich habe mich mal bei SRK diesbezüglich schlau gemacht. Hier die Antwort von Frau Binggeli vom SRK. Ich hoffe, dass die Infos für euch auch von Nutzen sind.
Liebe Grüsse
Pirmin
Sehr geehrter Herr Oberson
Wir bedauern den bürokratischen Aufwand der den Therapeuten durch die Umsetzung einer gängigen Praxis im gesamten EU/EFTA Raum entsteht. Diese Richtlinien gelten umgekehrt für schweizerische Berufsabschlüsse die in einem EU/EFTA Mitgliedsstaat eine Anerkennung beantragen und dienen den Aufnahmestaaten dazu, die Patientensicherheit und die Qualität der Dienstleistungen im Gesundheitssektor zu erhalten. Wir richten uns dabei nach Artikel 50 der Richtlinie 2005/36/EG und dem Anhang VII der Richtlinie. https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2012/01/richtlinie_2005_36eg.pdf.download.pdf/richtlinie_2005_36eg.pdf
Mehr Informationen zu den erforderlichen Dokumenten für eine Anerkennung von Berufsqualifikationen dazu finden Sie unter folgendem Link: http://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card-documents/index_de.htm
Die Gesetzgebung lässt nicht viel Spielraum. Es sind davon nicht nur Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten betroffen, sondern alle weiteren reglementierten Gesundheitsberufe. Die Umsetzung dieser neuen Praxis erfordert von allen Beteiligten einen erhöhten Aufwand. Wir sind daran die erhaltenen Certificates of good Standing sowie die jeweiligen zuständigen Behörden laufend zu erfassen um Antragstellenden unter Umständen weiterhelfen zu können. Die ausländischen Behörden stehen nicht in unserem Einflussbereich, sollten aber, da sie ihrerseits diese Dokumente verlangen, Kenntnis von den verlangten Angaben haben. In diesem Zusammenhang machen wir Sie auf unsere Informationen bezüglich des Certificates of good Standing auf unserer Internetseite aufmerksam. https://www.redcross.ch/de/file/24768/download
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen etwas weiterhelfen und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ursula Binggeli Kibanda
Schweizerisches Rotes Kreuz
Gesundheit und Integration
Bildung
Leiterin Expertise Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
CH-3084 Wabern
Tel.: +41 058 4004 484
Fax: +41 (0)31 960 75 60
E-Mail ursula.binggeli@redcross.ch
http://www.redcross.ch