Antwort auf: Sitzungspauschale Beckenbodentherapie

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#1362
manuela.straessle
Teilnehmer

Liebe Regina
Am KSSG rechnen wir grundsätzlich die Bebo-Therapie mit 7301 ab, ausser die Patienten haben eine neurologische Diagnose wie MS, ALS, was auf der VO vermerkt sein muss. Dann rechnen wir ohne Kogu 7311 ab und haben selten Rückweisungen.

Liebe Grüsse aus dem KSSG
Manuela