Antwort auf: Verrechnung 1. Behandlungszuschlag

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#1244
manuela.straessle
Teilnehmer

Liebe Susanne
Wir haben bei uns die gleiche Info wie deine FRW dir mitgeteilt hat. Wenn wir präoperativ den 1. Behandlungszuschlag verrechnen, können wir nach der OP nicht nochmals den Zuschlag verrechnen. Dies wird bei uns von den Kassen auch zurückgewiesen. Es ist laut Aussagen der KK nur möglich, wenn der Patient postoperativ in eine andere Physiopraxis wechselt, dort kann nochmals der Zuschlag verrechnet werden für das ganze Aufnahmeprozedere…

Liebe Grüsse
Manuela Strässle