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Hoi Christoph.
Wie du schon richtig schreibst, starten wir bei unseren „klassischen“ Krankheitsbildern (komplette, komplexe Para- oder Tetraplegie) tatsächlich bereits von Beginn weg mit längeren Kostengutsprachen (6Mt bei Para Erstrehabilitation, 9 bei Tetra). Die Indikationen sind jedoch nicht immer klar, gerade bei inkompletten Verletzungen / Lähmungen braucht es deutlich mehr Begründung / Beantragung.
Bei allen anderen Indikationen, welche wir behandeln, haben wir die gleichen Themen. Hier werden auch vermehrt kürzere Dauern als beantragt (v.a. auch bei AHV- Patienten) gutgesprochen und wir müssen wiedererwägen oder neu beantragen.
Hoffe, dass dir diese Infos helfen.
LG
Pirmin Oberson, SPZ Nottwil