Recht und Sicherheit

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    Beiträge
  • #841
    Anonym
    Inaktiv

    Liebe Kollegen

    Vor 3 Wochen wurden im Fall des tödlichen Unfalles im Therapiebad in Sion sowohl die Therapeutin wie auch der damaliger Chef-Therapeut für schuldig gesprochen und verurteilt. Wie geht ihr mit der Aufsichtspflicht um?
    Rechtlich gesehen müsste immer eine Aufsichtsperson im Bad anwesend sein, wenn Patienten sich drinnen befinden (sofern der Therapeut nicht anwesend ist sonder der Patient alleine übt). Stellen eure Kliniken/Spitäler euch immer eine Aufsichtsperson zur Verfügung? Gehen die Patienten nur im Begleitung des Therapeuten ins Wasser? Gehen sie alleine und unbeaufsichtigt ins Wasser?

    Ich bin für eure Antworten sehr dankbar, da ich diese leitende Stelle erst seit Kurzen inne habe.
    Vielen Dank

    Danina Mani
    Regionalspital Surselva

    #842
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo Danina – hallo alle
    bei uns dürfen Patienten nur dann ins Wasser, wenn einen Person im Raum ist, auch wenn der Patient dann sein Eigenübungsprogramm ohne Support macht.
    von da her ist es bei uns klar geklärt… was mir aber dann auffällt: was machen wir in der MTT, wenn die selbständig trainieren? – droht uns da im schlimmsten Fall auch ein Problem, wenn sich da jemand verletut?
    Liebe Grüsse
    Detl Marks
    Rehaklinik Zihlschlacht

    #843
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo Detlef

    Danke für deine Antwort.
    Ich hab eine Beratung zugute bei einer Dr. iur. Gesundheitsrecht. Ich werde ihr diese Frage stellen. Dann frag ich grad auch wie es mit der Aufsichtspflicht beim MTT ausschaut. Ich poste dann die Antwort.

    Schönen Abend
    Danina

    #846
    regina.rieder
    Teilnehmer

    Hallo Danina
    Auch bei uns dürfen die Patienten nur mit einer anwesenden Aufsichtsperson ins Wasser. Beste Grüsse Regina Rieder, See-Spital

    #847
    marianne.lanz
    Teilnehmer

    Hoi Danina
    Bei uns dürfen Patienten ebenfalls nicht ins Wasser, wenn keine Therapeutin anwesend ist – wir haben auch an der Türe ein grosses Plakat der juristischen Abteilung zu diesem Thema aufgehängt. Es gibt aber immer wieder Diskussionen mit Patienten, die gerne im Wasser warten würden oder nach der Therapie noch etwas bädele möchten. Da sind wir aber streng.

    Herzlicher Gruss, Marianne Lanz, Spitäler SH

    #848
    andrea.hoeltschi
    Teilnehmer

    Hi Danina
    Bei uns im KSM: Aufenthalt im Wasser aus Haftungsgründen immer nur in Anwesenheit der Therapeuten. Selbständiges Üben im Wasser vor oder nach der Therapie kommt daher nicht vor. Auch wir kennen diese Wunschäusserungen der Patienten können das aber nicht anbieten.
    Lieber Gruss Andrea (Kantonsspital Münsterlingen)

    #849
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo alle.

    Vielen herzlichen Dank für eure Beiträge. Sie helfen mir weiter.
    Ich wünsche euch noch eine gute Woche.
    Danina

    #850

    Liebe Danina,

    erstmal herzliche Gratulation zur neuen Verantwortung.

    Bei uns in der Pädiatrie gehen die Kinder ausschliesslich begleitet ins Wasser. Wenn die Eltern mit ihren Kindern selbständig üben möchten, führen wir eine Instruktion durch, geben Feedback zu den Sicherheitsmassnahmen und Notfallglocke und unterschreiben, dass sie insturiert wurden. Sie werden dabei auf Risiken hingewiesen. Die Verantwortung / Haftung liegt dann allerdings bei den Eltern.

    Super, wenn du hier Feedback gibst nach deiner Beratung.

    Lieber Gruss
    Franzi

    #851
    manuela.straessle
    Teilnehmer

    Liebe Danina
    Bei uns wird es auch so gehandhabt, dass die Patienten nur ins Wasser dürfen, wenn ein Therapeut anwesend ist und dies ohne Ausnahme.

    Liebe Grüsse
    Manuela (Spital Herisau)

    #852
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo Danina
    Die Beurteilung unseres Rechtdienstes am Luzerner Kantonsspital hat folgendes ergeben:
    Im Falle Ihres Therapiebades sprechen diese Kriterien unseres Erachtens allesamt gegen die Pflicht zu einer ständigen Beaufsichtigung:
    – Das Bad ist klein.
    – Erwachsene können überall stehen.
    – Es handelt sich nicht um ein Sport- oder Vergnügungsbad (erhöhtes Gefahrenpotenzial), sondern um ein Therapiebad.
    – Die Anzahl der Benützer ist gering.
    – Die Besucher können – vorbehältlich gesundheitlicher Einschränkungen – schwimmen (wobei dieses Kriterium wegen der geringen Wassertiefe kaum relevant ist).
    – Hinzu kommt, dass das Bad nicht öffentlich ist, sondern lediglich den Patienten und damit einem abgeschlossenen Benützerkreis zur Verfügung steht (ähnlich
    einem Hotel mit Schwimmbecken).

    Aufgrund dieser Umstände erachten wir eine ständige Beaufsichtigung des Bades durch einen Bademeister (oder ständige Videoüberwachung resp. ein Ertrinkenden-
    Erkennungssystem) rechtlich als nicht erforderlich. Dies setzt jedoch voraus, dass anderweitig – verhältnismässige – Vorsichts- und Sicherheitsmassnahmen
    getroffen werden:
    – Grosse, klare und gut sichtbare Hinweise beim Eingang, dass das Bad ausserhalb der Therapiezeiten nicht überwacht ist und die Benützung auf eigene
    Verantwortung erfolgt.

    Die Benützer müssen sich im Klaren darüber sein, dass das Bad nicht überwacht wird. Der Hinweis auf den Haftungsausschluss hat zwar rechtlich nur eine
    beschränkte Wirkung und vermag das LUKS nicht von der Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu entbinden, doch sensibilisiert die Benützer für die Gefahren. Die
    Hinweise sind auf separaten, unübersehbaren Schildern anzubringen und nicht beispielsweise bloss als ein Punkt unter vielen in einer mehr oder weniger
    unübersichtlichen Bade-/Benützungsordnung zu nennen.
    – Es ist empfehlenswert, ausserhalb der überwachten Therapie die Benützung durch Kinder zu verbieten, da bei Kindern (namentlich Kleinkindern) die Gefahren
    massiv grösser sind. Ich gehe davon aus, dass das Bad ohnehin kaum durch Kinder benützt wird.
    – Zwar ist der bestehende Notfallknopf ausserhalb des Beckens zweifelsohne eine sinnvolle Sicherheitsmassnahme, doch erachte ich diese nicht als genügend. Die
    grösste Gefahr besteht, wenn sich eine Person im Becken verletzt oder ein medizinisches Problem hat, so dass sie das Becken nicht mehr selbständig verlassen
    kann. Dieses Risiko kann markant gesenkt werden, wenn auch im Becken Notfallknöpfe installiert werden.
    – Für den Fall eines Alarms muss während der gesamten Öffnungszeiten des Bades ein sehr rasches Eingreifen sichergestellt sein.
    – Ist bei einzelnen Patienten das Risiko gesundheitlicher Probleme bei Benützung des Therapiebades zu gross, ist ihnen die Benützung des Bades ausserhalb der
    Therapiezeiten durch das ärztliche Personal explizit zu untersagen. Die Ärzte sind auf diese Problematik zu sensibilisieren.

    Liebe Grüsse
    Carmela Flury LUKS Wolhusen

    #856
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Hallo zusammen

    Weiss jemand, wie man zum besagten Gerichtsurteil kommt? …unser Rechtsdienst möchte sich den genauen Wortlaut der Urteilsbegründung ansehen…

    Liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Kantonsspital Baselland

    #857
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo zusammen.
    Nun habe ich meine Fragen bei physioswiss abklären lassen (habe leider immer noch keine Antwort von der Juristin, die mir eine Beratung zu diesem Thema geben wollte…). Die ganze Antwort von physioswiss darf ich hier nicht posten, jedoch hier einen Auszug.

    Zur Frage, ob eine Klinik/ein Spital eine Aufsichtspflicht für Patienten im Therapiebad hat und, ob man ein Haftausschluss durch Patienteninformation (Hinweis an der Tür, Dokument vom Patient unterschreiben lassen damit dieser „auf eigener Verantwortung“ das Bad betritt):

    -Aufsichtspflicht des Spitals JA;
    Information/Erklärung des Patienten gilt NICHT als Haftungsausschluss.

    Weiter:
    -physioswiss macht keine Empfehlungen an seinen Mitglieder für den Umgang mit der Aufsichtspflichtsituation eines Therapiebades.

    -jede Einrichtung soll konkret prüfen, wie er die vorhandene Risiken begegnen will. Dabei sollten bauliche, organisatorische und/oder rechtliche Vorkehrungen getroffen werden und man sollte feststellen, welche Personen die Verantwortung tragen.

    -auch eine Risikoanalyse für die vorhandenen Räumlichkeiten und Situation wäre hilfreich und die Nutzung seines Gehbades dementsprechend anpassen und klar regeln.

    Zum Schutz der Mitarbeiter empfehlen sie die Aufgaben sorgfältig auszuführen, Risiken und Gefahren nach Möglichkeit abwenden und die Vorgesetzten drauf aufmerksam zu machen.

    @Frank: Nach dem Gerichtsurteil habe ich selber schon gesucht. Dieser ist nicht öffentlich zugänglich.

    Hilft uns das weiter?
    Schönen Tag an euch allen.
    Danina

    #922
    fabian.huegi
    Teilnehmer

    Hallo Danina

    Hast du auch eine Antwort betreffend MTT erhalten?

    Liebe Grüsse

    Fabian
    GZO AG Spital Wetzikon

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