frank.spengler

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Schmerzzentrum und Physiotherapie #1445
    frank.spengler
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    Liebe Andrea

    Im Kantonsspital Baselland hatten wir am Standort Liestal ebenfalls eine Zeit lang eine Zusammenarbeit mit der Schmerzsprechstunde, welche dazumal ebenfalls von der Anästhesie betrieben wurde. Wir hatten es sehr einfach strukturiert, indem die Ärzte uns eine ambulante Verordnung ausgestellt hatten. Die Patienten wurden somit in die bestehende Physiotherapie-Ambulanz angemeldet. Der Informationsaustausch fand via internem Mail oder am Telefon statt. In sehr komplexen Situationen nahmen die behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten auch gleich an der Sprechstunde zusammen mit dem verordnenden Arzt und dem Patienten teil. Manchmal haben die Ärzte sehr genau beschrieben, was sie beim Patienten durchgeführt haben wollten – insbesondere wenn der Arzt nach TCM behandelte und wir die Energielinien/-Punkte mittels Akupressur ergänzend zu behandeln hatten. Aber üblicherweise lag die Wahl der Behandlung in der Kompetenz der Physios. Heute wird die Schmerzsprechstunde vom eigenen Schmerzentrum betrieben. Das Prozedere und die Zusammenarbeit mit der Physiotherapie ist aber gleich geblieben.

    Liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Leiter Therapien KSBL

    als Antwort auf: Sitzungspauschale Beckenbodentherapie #1361
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Liebe Regina
    Wir machen die Erfahrung, dass es nicht ganz einfach ist, über 7311 abzurechnen. Obwohl wir teils sehr komplexe Problematiken zu behandeln haben, reicht eine Komplexität innerhalb des UGR-Falls oft nicht aus. Dazu braucht es noch zwingend relevante Nebendiagnosen und die Ansicht, was relevante Nebendiagnosen sind, wird von den Kostenträgern sehr unterschiedlich bewertet. Deshalb wird die Therapie grundsätzlich auf 7301 ausgelegt und nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit den Krankenkassen mit 7311 verrechnet. Der Aufwand mit 7311 auf der sicheren Seite zu sein, ist leider verhältnismässig hoch!

    Liebe Grüsse aus dem KSBL
    Frank Spengler

    als Antwort auf: Medizinische Masseur/In #985
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Liebe Ursina

    Uns ist dies ebenfalls zu Ohren gekommen und ich habe dies von unserem Rechtsdienst klären lassen. Die Stellungnahme war klar, so klar wie es im Tarif im Wortlaut beschrieben ist und eben keinen Spielraum zulässt. Vom Rechtsdienst kam deshalb die Antwort, dass keine ambulanten lymphologischen Leistungen von med. Masseurinnen/Masseuren über den Physiotherapietarif abgerechnet werden dürfen. Lymphdrainage wird ja nun über die Tarifposition 7311 abgerechnet und darin steht unmissverständlich: d. Störungen des Lymphgefässsystems, welche eine komplexe Behandlung durch speziell dafür ausgebildete Physiotherapeutinnen und -therapeuten erfordern. Auch wenn Masseurinnen und Masseure eine fundierte lymphologische Ausbildung haben, gelten sie nicht als Physiotherapeuten. Dies ist speziell auf dem gebiet der Lymphdrainage inhaltlich fragwürdig, aber formal richtig. Somit kann eine Krankenkasse die Leistungen ablehnen. Bei uns hatte es die Konsequenz, dass unsere Masseurin per sofort nicht mehr über den Physiotherapietarif abrechnen durfte. Wir haben für sie eine EMR-Nummer beantragt und sie arbeitet ambulant nur noch im Selbstzahlerbereich oder über den Bereich der Zusatzversicherungen. Dumme Sache…!

    Liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Kantonsspital Baselland

    als Antwort auf: SUVA Kostengutsprache MTT #941
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Liebe Marianne

    Grundsätzlich kann ich das Statement von Jürg unterstützen. MTT ist wie eine „normale“ Physiotherapieverordnung zu handhaben. Einziger Unterschied: Die 9 MTT-Sitzungen sollten innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein, eine „normale“ Verordnung kennt dies nicht.
    Einzig zu beachten gilt, dass der Tarif vorsieht, dass innerhalb der 9 Sitzungen 2 Therapieeinheiten 7301 zur nötigen Instruktion abgerechnet werden können/sollen. Wenn die SUVA alle 9 Sitzungen ausschliesslich 7340 gewährt, wäre dies nicht korrekt.

    Viele liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Kantonsspital Baselland

    als Antwort auf: Qualicert / Qualitop #893
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Liebe Marianne
    Am Standort Liestal des Kantonsspitals Baselland betreiben wir auch ein med. Trainingscenter. Zu beginn (vor mehr als 17 Jahren) waren wir Qulaitop zertifiziert. Die Auflagen wurden aber immer wie höher und vor allem unsinniger. Beispielsweise wollte sie, dass alle MA einen externen REA-Kurs absolvieren, obwohl bei uns eine REA-Fortbildung jedes Jahr intern stattfindet und obligatorisch ist und die REA-Equipe nach Alarmierung innerhalb von 40-50 Sekunden im Trainingscenter ist. Dies kann kein Fitnesscenter nur annähernd bieten. Sie beharrten aber darauf und so habe ich die Zusammenarbeit und Mitgliedschaft gekündet. Je nach Krankenkasse und Zusatzversicherung zahlen aber Krankenkassen, welche nicht Qualitop/Qualicert angeschlossen sind trotzdem an ein Abo eines med. Trainingscenters. Dies können die Kunden bei ihrer Versicherung abklären. Wegen der fehlenden Qualtop-Zertifizierung haben wir weder Kunden verloren noch wurde es schwieriger, neue Kunden zu generieren.

    Viele liebe Grüsse

    Frank Spengler

    • Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 2 Monaten von frank.spengler.
    • Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 2 Monaten von frank.spengler.
    als Antwort auf: Recht und Sicherheit #856
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Hallo zusammen

    Weiss jemand, wie man zum besagten Gerichtsurteil kommt? …unser Rechtsdienst möchte sich den genauen Wortlaut der Urteilsbegründung ansehen…

    Liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Kantonsspital Baselland

    als Antwort auf: Nationale Studie Spitäler #723
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Lieber Reto
    Ich kenne 3 Studien, die sich mit dem Thema Physiotherapie und Aufenthaltsdauer befasst haben. Zwei Studien verglichen die übliche 5 Tage Therapie unter der Woche mit zusätzlichem Wochenenddienst am Samstag resp. Sonntag -> Brusco et al – Weekend Physiotherapie Service for Rehabilitation inpatients, Australien Journal of Physiotherapie 2007 Vol.53 und Pua YH et al – Sunday Physiotherapie reduces inpatient stay in knee arthroplasty: a retrospective cohort study, PubMed, Arch Phys Rehabil. 2011. Beide Studien zeigen auf, dass bei zusätzlicher Wochenendtherapie die Aufenthaltsdauer signifikant verkürzt wird und dass das Verhältnis Aufwand und Ertrag günstig ausfällt. Die Studie von C.N. Peck „Reducing insision lenghth or intensifyinng rehabilition: what makes the difference to length of stay in total hip replacement in a UK Setting“ ging der Frage nach, ob minimal invasive OP-Technik gegenüber der konventioneller OP-Technik oder ein intensives Physio-Reha-Programm gegenüber einem Standard Programm die Aufenthaltsdauer verkürzt. Dies fiel klar zu Gunsten der Physiotherapie mit dem Intensiv-Reha-Programm aus. Publiziert im PubMed Januar 2006. Allerdings habe ich keine der Studien auf ihre Güte untersucht…

    Liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Leitung Therapien Kantonsspital Baselland

    als Antwort auf: Reglementierung MTT #695
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Lieber Daniel,
    Hatte vor 2 Wochen Kontakt mit Markus Tschanz von H+ wegen diesem unsäglichen Thema. Es gibt eigentlich klare Beschreibungen, bestehend aus der Definition des Tarifs und dem KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Zusammengefasst: Eine MTT Verordnung ist ähnlich zu handhaben wie eine „normale“ Physiotherapieverordnung. Hier die Beschreibung des KLV:

    1. Die medizinische Trainingstherapie beginnt mit einer Einführung in das Training
    an Geräten und ist maximal drei Monate nach der Einführung abgeschlossen. Der
    medizinischen Trainingstherapie geht eine physiotherapeutische Einzelbehandlung
    voran.

    2. Die Versicherung übernimmt je ärztliche Anordnung die Kosten von höchstens
    neun Sitzungen, wobei die erste Behandlung innert fünf Wochen seit der ärztlichen
    Anordnung durchgeführt werden muss.

    3. Für die Übernahme von weiteren Sitzungen ist eine neue ärztliche Anordnung
    erforderlich.

    4. Soll die Physiotherapie nach einer Behandlung, die 36 Sitzungen entspricht, zu
    Lasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der behandelnde Arzt oder die
    behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin zu berichten und
    einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten. Der
    Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin prüft den Vorschlag und beantragt, ob, in
    welchem Umfang und für welche Zeitdauer bis zum nächsten Bericht die Physiotherapie
    zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann.

    Den Tarifwortlaut kennst du ja sicherlich. Die Grosse Verwirrung entsteht hauptsächlich wegen dem 1. Abschnitt des KLV’s. Viele Ärzte und Kassen meinen, wenn MTT verordnet ist, dass die Patienten 3 Monate lang ins MTT gehen können, analog zu einem Fitnessabo für 3 Monate. Dem ist natürlich nicht so. Es ist deshalb sehr mühsam, die Ärzte und Krankenkassen auf den KLV aufmerksam zu machen. Wir hatten aber schon Fälle, bei denen die Krankenkassen trotz Definition des KLV’s 3 Monate lang die Position 7340 bezahlt hatten. Hier muss aber klar definiert und schriftlich fixiert werden, wie oft MTT in diesen 3 Monaten abgerechnet werden darf und wie es mit der zur Instruktion nötigen Abrechnung der Tarifposition 7301 steht…ist Verhandlungssache.

    Liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Leiter Therapien Kantonsspital Baselland

    als Antwort auf: Ausbildungskosten "Praxisausbildung ZHAW" #383
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Lieber Martin,
    Wir können diese Weiterbildungen im BZG und/oder im SUPSI Landquart absolvieren, da wir Studierende von beiden Fachhochschulen betreuen. An beiden Orten wird die Ausbildung (noch) gratis angeboten. Wäre diese Ausbildung einmal kostenpflichtig, so müssten wir diese Kurse in das Fort- und Weiterbildungsbudget integrieren. Würde beispielsweise wegen hoher Personalfluktuation ein grosser Bedarf an diesen Kursen bestehen, so könnten wir die Ausbildnerinnen und Ausbildner nur gestaffelt an diese Kurse schicken. Denn wegen solcher Änderungen würden wir kaum ein grösseres Ausbildungsbudget erhalten und die Fachausbildungen dürfen wegen dem nicht zu kurz kommen. Da erwarte ich von den Fachhochschulen eine gewisse Kulanz.

    Viele liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Kantonsspital Baselland, Liestal

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 1 Monat von frank.spengler.
    als Antwort auf: Präop Training #353
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Liebe Monika

    Diesen Atemtrainer haben wir nicht bei uns, aber wir führen präoperative Instruktionen vor visceral-chirurgischen und orthopädischen Eingriffen standardmässig durch. Dafür erhalten wir eine ambulante Verordnung. Die Erfahrungen sind durchwegs positiv. Da die Instruktionen relativ zeitnah zur Operation stattfinden (nicht länger als 2 Wochen vor OP), ist noch viel von den Instruktionen vorhanden. Sie erhalten auch Broschüren und (Übungs-)Aufträge für die Zeit bis zur Operation. Falls nötig werden auch beispielsweise Voldyne abgegeben, mit denen sie bereits vor der OP üben sollen. Diese bringen sie dann ins Spital mit. Wir haben beobachtet, dass seit den präoperativen Instruktionen die internen Prozesse erleichtert wurden und die Patienten „schlanker“ durch die interne Zeit kommen. Gute Sache…!

    Viele liebe Grüsse
    Frank Spengler
    Kantonsspital Baselland, Liestal

    als Antwort auf: Tarifstruktur #342
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Hallo alle

    Zusammen mit der verantwortlichen Person, welche für die Tarife zuständig ist, sind wir ebenfalls zum Schluss gekommen, dass wir bei uns im Akutspital schon nur von der neuen Tarifstruktur her Taxpunkte verlieren werden. Ganz zu schweigen von der Gefahr vergessener Leistungen wegen er komplexen Tarifstruktur. Was ich nicht verstehe: Ein Grossteil der Chefphysiotherapeutinnen und Chefphysiotherapeuten stellen sich gegen den neuen Tarif oder sind zumindest sehr skeptisch, H+ scheint aber sehr enthusiastisch Stellung bezogen zu haben für die neue Tarifstruktur…haben wir da innerhalb der H+ irgend ein Kommunikationsproblem??

    Frank Spengler
    Leiter Physiotherapie KSBL, Liestal

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 3 Monaten von frank.spengler.
    als Antwort auf: Interne Fortbildung #314
    frank.spengler
    Teilnehmer

    Lieber David

    Ich habe schon seit einiger Zeit bei uns die internen Fortbildungen auf 2x/Monat beschränkt, zeitlich jeweils nach Bedarf, aber bis max. 1h pro Termin.

    Viele liebe Grüsse

    Frank Spengler
    Kantonsspital Baselland, Standort Liestal

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