- Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 6 Jahren von
Franziska Spreitler aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
6. Februar 2019 um 11:11 Uhr #907
john.breed
TeilnehmerHallo zusammen
Wir möchten bei uns in der Turnhalle eine Kletterwand / Übungswand einrichten.
Höhe 2.5m, Breite 2.5m
Hat Jemand Erfahrung mit „Haftung“ / Rechtliches / Vorgaben?liebe Grüsse
John Breed
KSNW6. Februar 2019 um 12:58 Uhr #908cor.dekker
TeilnehmerHoi John 🙂
Vor dem Einzug im neuen Therapiezentrum hatten wir einen Kletterwand, zweiteilig bis 2.50m Höhe. Diese war in einem Gymnastikbereich untergebracht, welches ausserhalb der Betriebszeiten immer geschlossen war. Direkt am Kletterwand haben die Patientinnen nur trainiert unter Aufsicht. Direkt unter die Wand waren bis 2.00 Meter (von der Wand weg) sicherheitshalber Matten vorhanden (6 cm dick).
Sonst gelten meiner Meinung nach genau die gleiche gesetzliche Pflichten und Haftung wie bei alle andere therapeutische Einrichtungen.
Wir hatten jetzt vor an einen Aussenwand in Freiluft eine Kletterwand zu installieren. Auf Grund der öffentliche Zugang haben wir darauf verzichtet, da auch viel Kinder usw. dort vorbeilaufen und kein Aufsicht vorhanden ist. Ist natürlich immer die Frage ob ein Schild mit ‚Ablehnung der Haftung‘ genügt. Draussen sind entsprechende Sicherheitsmassnahmen deutlich schwieriger, rein schon auf Grund der Witterung.Cor Dekker, Leiter Therapiezentrum Spital Zollikerberg
8. Februar 2019 um 11:23 Uhr #909Franziska Spreitler
TeilnehmerHallo John.
Wir haben im Haus unterschiedliche Kletterwände. Bei einer Boulderwand wie du sie beschreibst, wenden wir folgende Regelung an. Die Kletternden Patienten haben Helmpflicht, sollten keinen Schmuck tragen (v.a. Ringe / Armbänder / Halsketten) und möglichst lange Hosen / T-Shirt mit langen Ärmeln, um das Verletzungsrisiko zu verringern. Diese Richtlinie habe ich auch so in meiner Masterarbeit verwendet (Ethikkommission hat o.k. gegeben).
Wir haben unsere Kletterwand (drinnen / draussen) immer verschlossen, so dass sie nicht beklettert werden kann, wenn keiner dabei ist; Indoor klappen wir die Matten (8cm dick) nach oben (bis 2.50m Höhe) und Outdoor haben wir einen Blachen in der selben Höhe, der den Bereich verschliesst. Dort verwenden herkömmliche Crash-Pads vor der Kletterwand anstelle von Matten.
Zudem lasse ich die Wand 1x / Jahr warten durch die Firma, die sie gebaut hat.
Zur Sicherheit der Kletternden, aber auch der Mitarbeiter schule ich / wir das sichern nach Vorgaben, wie z.B. bei Lazik – therapeutisches Klettern beschrieben.Ansonsten schliesse ich mich Cor an, es gelten die gleichen Haftungen wie auch bei der „herkömmlichen“ Therapie.
Falls du noch weitere Fragen zum therapeutischen Klettern hast, kannst du dich gerne an mich wenden.
Franziska Spreitler, Leitung Therapien Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche, Franziska.spreitler@kispi.uzh.ch
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.