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20. Februar 2017 um 8:22 Uhr #380martin.holensteinModerator
Liebe Kolleginnen und Kollegen
die Ausbildung unserer Studentinnen und Studenten ist uns wichtig und soll auch mit einer hohen Qualität durchgeführt werden!
Folgende Situation hat bei uns in der Ostschweiz zur Diskussion geführt:
Das Weiterbildungsmodul „Praxisausbildung 1“ ist seit 2016 kostenpflichtig. In verschiedenen Kliniken, va bei entsprechender Fluktuation, ist dies ein beachtlicher Posten des Weiterbildungsbudgets. In den Rahmenvereinbarungen der ZHAW konnten keine verbindlichen Aussagen gefunden werden, welche die Kliniken verpflichten, dass man kontinuierlich die Praxisverantwortlichen in diese Weiterbildung schicken muss.
Unter den Ostschweizer Cheftherapeuten herrscht Konsens, dass dieses Weiterbildungsmodul kein „Must“ ist, aber bei entsprechender Karriereplanung einer Therapeutin / eines Therapeuten eine solche Ausbildung im Rahmen einer normalen Fortbildungsunterstützung durchaus sinnvoll sein kann. Aber das Weiterbildungsmodul wird in Zukunft von uns weniger genutzt werden.
Wie geht Ihr mit den beschränkten Ressourcen für Fort- und Weiterbildung um, im Zusammenhang mit den Erwartungen der Fachhochschulen?Danke für Eure Anregungen
Martin Holenstein, Spitäler Schaffhausen20. Februar 2017 um 8:37 Uhr #381AnonymInaktivHallo Martin
Das Modul Praxisausbildung der BFH war qualitativ nicht ok und wurde auf Intervention der Berner Chef-PT hin neu gestaltet. Soweit die Vorgeschichte.
Im Kanton Bern wird meines Wissens verlangt, dass eine Person des Ausbildungsbetriebes über diese Modul verfügen muss. Bei uns gibt es in der Pflege genügend Personen, die das vorweisen können. Für uns besteht somit formal kein Druck, jemanden das Modul absolvieren zu lassen. Wir entsenden nur dann Mitarbeiter an dieses Modul, wenn dies von einem Mitarbeiter im Sinne der Karrierenplanung explizit gewünscht wird.Jürg Bosshard, Spitäler FMI AG, Spital Interlaken
20. Februar 2017 um 11:09 Uhr #382andreas.steinemannTeilnehmerHallo Martin
In der Region Bern wurde das Modul vor +/- 3 Jahren kostenpflichtig und uns vor diesselben Herausforderungen stellte. Schon seit Jahren haben wir im Sonnenhofspital bei der Pflege eine Ausbildungsverantwortliche, die eine entsprechende Ausbildung hat, was als Unternehmung genügen sollte und mich so entlastete. Wir betreuen zwei Studierende der BFH. die Betreuung ist auf 4 Praxisausbildnerinnen aufgeteilt. Eine dieser Praxisausbildnerinnen koordiniert die Aufgaben und bekommt dafür eine Funktionszulage. Diese Funktionszulage ist an diese „Praxisausbildung 1“ geknüpft und somit an den Kurs. Alle anderen Betreuenden haben kleinere pädagogische Kurse absolviert.
Andreas Steinemann, Sonnenhofspital, Lindenhofgruppe, Bern
20. Februar 2017 um 11:20 Uhr #383frank.spenglerTeilnehmerLieber Martin,
Wir können diese Weiterbildungen im BZG und/oder im SUPSI Landquart absolvieren, da wir Studierende von beiden Fachhochschulen betreuen. An beiden Orten wird die Ausbildung (noch) gratis angeboten. Wäre diese Ausbildung einmal kostenpflichtig, so müssten wir diese Kurse in das Fort- und Weiterbildungsbudget integrieren. Würde beispielsweise wegen hoher Personalfluktuation ein grosser Bedarf an diesen Kursen bestehen, so könnten wir die Ausbildnerinnen und Ausbildner nur gestaffelt an diese Kurse schicken. Denn wegen solcher Änderungen würden wir kaum ein grösseres Ausbildungsbudget erhalten und die Fachausbildungen dürfen wegen dem nicht zu kurz kommen. Da erwarte ich von den Fachhochschulen eine gewisse Kulanz.Viele liebe Grüsse
Frank Spengler
Kantonsspital Baselland, Liestal- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von frank.spengler.
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