APR / Abrechnung Atemtherapiegeräte

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    Björn Ernst
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    Liebe Alle

    Wir bieten die APR Gruppe auf Basis der Einzeltherapieabrechnung (Pos. 7311) an.
    Dies nach vorgängiger Einholung der KoGu durch die angeschlossene Pneumologie. Dies wurde bisher reibungslos übernommen, ein Grossteil auf Basis von 27 Therapieterminen im Rahmen eines 12 wöchigen ambulanten Rehabilitationsprogrammes.
    Die zusätzlich angebotenen Informationsveranstaltungen führen wir normalerweise interdisziplinär (PT, Pneumologie und Ernährungsberatung; neu nun mit Fachpersonen der „Lunge Zürich“) durch.

    Neu taucht nun aber die Fragestellung der „Verrechenbarkeit“ von Atemhilfsgeräten auf? Hat jemand von Euch Erfahrung ob dies über die Pos. 7361 „Material für Atemtherapie“ möglich wäre? Oder kennt ihr Möglichkeiten die bestehenden MiGel Pos. 14.03.01.00.1 via ärztliche Verordnung einzusetzen?

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Rückmeldung!

    LG
    Björn, Therapiezentrum Limmattal

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