Guten tag miteinander
Gerne stelle ich hier meine erste Frage als „Neuling“. Bis ich Fragen beantworten kann, brauche ich vielleicht noch etwas mehr Erfahrung ? 🙂
Es geht um ambulante Physiotherapie.
Ich wurde schon öfter mit der Frage konfrontiert, ob man am gleichen Tag 2 Therapieeinheiten über den gleichen aktiven Fall abrechnen darf. (z. B. eine aktive Massnahme und eine passive Massnahme). Ich lese beim recherchieren, dass das möglich ist, wenn der Arzt das ausdrücklich verordnet.
Anders habe ich auch schon gehört, dass dies immer zuerst abzuklären sei bei den Kassen, denn auch wenn es der Arzt ausdrücklich verordnet, würde es nicht einfach akzeptiert. Tatsächlich haben wir bei uns diesbezüglich noch wenig Schwierigkeiten gehabt. Aber ich habe den Eindruck, dass die „komplizierten“ oder sagen wir lieber komplexeren Verordnungen bei uns zunehmen. Schon die Frage, wie es denn auf der Verordnung geschrieben sein muss, dass es klar hervorgeht, dass 2 Einheiten am Tag oder an einem Tag verordnet werden, ist unklar, – ist doch häufig einfach angegeben „2 Behandlungen am Tag“, was aber auch oft einfach nebenbei ausgefüllt wird ?
Frage:
– Wann ist für euch klar, dass der verordnende Arzt zwei Behandlungen am Tag oder an einem Wochentag haben möchte (steht es dann in einem Satz ausgeschrieben auf der Verordnung?)
– Wenn das der Fall ist: ruft ihr immer zuerst beim Kostenträger an ob i.O? oder macht ihr die Einheiten mal in der Erwartung, dass nur selten mal eine Kasse reklamiert?
Besten Dank und Gruss
Christoph Stauffer