Start › Foren › Betriebswirtschaft / Führung › SUVA Kostengutsprache MTT › Antwort auf: SUVA Kostengutsprache MTT
Hallo Marianne
Ja, eigentlich gilt auch bei der MTT pro 9 Behandlungen eine Verordnung. Das Vorgehen verursacht beim Therapeuten, beim Arzt und beim Sachbearbeiter zusätzlichen administrativen Aufwand. Zum Glück sehen das bis jetzt bei uns auch die meisten Kostenträger so und bestehen nicht darauf. Wir beantragen nach wie vor auf der Basis einer MTT Verordnung eine Kostengutsprache für MTT über 3 Monate und das wird fast immer akzeptiert. Wir weisen auch die Ärzte darauf hin, sie sollen möglichst 3 Monate Training verordnen. Manchmal begrenzt die KK die Trainings auf 36, 27 oder 18. Dass nach neun Behandlungen wieder eine neue VO her musste hatten, wir praktisch noch nie. Mit der SUVA hatten wir bis jetzt meines Wissens noch keine Probleme deswegen.
Lieber Gruss Andrea Höltschi Kantonsspital Münsterlingen