Antwort auf: Rechnungsrückweisungen der Kostenträger

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andrea.hoeltschi
Teilnehmer

Hallo Frank
Ja, leider geschieht das immer mal wieder. Die elektronisch abgelegten Verordnungen helfen da sehr um die Verordnungen schnell nochmals nachsenden zu können. Leider sind die Versicherungen am längeren Hebel, indem sie einfach die Zahlung verweigern können. Auch wenn sie ja höchstwahrscheinlich selber die Verordnung „verhühnert“ oder nicht richtig abgelegt haben.
Andrea Höltschi Kantonsspital Münsterlingen