Antwort auf: SUVA Kostengutsprache MTT

Start Foren Betriebswirtschaft / Führung SUVA Kostengutsprache MTT Antwort auf: SUVA Kostengutsprache MTT

#941
frank.spengler
Teilnehmer

Liebe Marianne

Grundsätzlich kann ich das Statement von Jürg unterstützen. MTT ist wie eine „normale“ Physiotherapieverordnung zu handhaben. Einziger Unterschied: Die 9 MTT-Sitzungen sollten innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein, eine „normale“ Verordnung kennt dies nicht.
Einzig zu beachten gilt, dass der Tarif vorsieht, dass innerhalb der 9 Sitzungen 2 Therapieeinheiten 7301 zur nötigen Instruktion abgerechnet werden können/sollen. Wenn die SUVA alle 9 Sitzungen ausschliesslich 7340 gewährt, wäre dies nicht korrekt.

Viele liebe Grüsse

Frank Spengler
Kantonsspital Baselland