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18. April 2019 um 14:59 Uhr
#940
Anonym
Inaktiv
Hallo Marianne
Das Vorgehen der SUVA entspricht der offiziellen Auslegung des Tarifs, wie das übrigens auch Markus Tschanz von der H+ so vertritt. Eine Verordnung gilt grundsätzlich für 9 Sitzungen, dies gilt auch für MTT. Bei MTT kommt zusätzlich die Limite von 3 Monaten hinzu. Daher hat es sich breit eingebürgert, dass 3 Monate MTT verordnet und auch bezahlt werden. Korrekterweise würde man auch da mehrere Verordnungen à 9 Sitzungen benötigen. Selbstverständlich kann im gegenseitigen Einvernehmen etwas anderes abgemacht werden.
Sonnige Grüsse
Jürg Bosshard, Spitäler FMI AG, Spital Interlaken