Antwort auf: Abrechnung med. Masseure

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Pirmin Oberson
Administrator

Hallo zusammen.

Wir im SPZ arbeiten mit unserer physikalischen Therapie nur im stationären Setting, daher stellt sich aktuell für uns die Fragestellung nicht.
Andererseits stellt sich hier die Fragestellung der Delegation. Grundsätzlich sind die meisten medizinischen, und alle therapeutischen Leistungen delegierbar, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind. Zum Beispiel ist eine Blutentnahme eine ärztliche Leistung (und wird auch so verrechnet), obwohl diese in wohl 95% der Fälle von der MPA / Pflege,…) durchgeführt wird. Soweit ich informiert bin, geht es hier vor allem darum, dass die ausführende Person über entsprechendes Know How verfügt, von der delegierenden Person instruiert und beauftragt wurde und die Leistungen überwacht sind. Gemäss Formulierung liegt hier wohl ein relativ grosser juristischer Spielraum. Wäre interessant, diese Frage der Delegation effektiv rechtlich abklären zu lassen. Dies wird in Zukunft bei den neuen Berufsfeldern, welche aktuell immer mehr zum Thema werden (Bewegungsassistent, Bewegungswissenschaftler, Masseur,…) uns wohl noch länger beschäftigen. Bin hier also auch sehr gespannt, falls jemand schon juristische Sicherheit erlangt hat.
Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, SPZ Nottwil