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Hoi John 🙂
Vor dem Einzug im neuen Therapiezentrum hatten wir einen Kletterwand, zweiteilig bis 2.50m Höhe. Diese war in einem Gymnastikbereich untergebracht, welches ausserhalb der Betriebszeiten immer geschlossen war. Direkt am Kletterwand haben die Patientinnen nur trainiert unter Aufsicht. Direkt unter die Wand waren bis 2.00 Meter (von der Wand weg) sicherheitshalber Matten vorhanden (6 cm dick).
Sonst gelten meiner Meinung nach genau die gleiche gesetzliche Pflichten und Haftung wie bei alle andere therapeutische Einrichtungen.
Wir hatten jetzt vor an einen Aussenwand in Freiluft eine Kletterwand zu installieren. Auf Grund der öffentliche Zugang haben wir darauf verzichtet, da auch viel Kinder usw. dort vorbeilaufen und kein Aufsicht vorhanden ist. Ist natürlich immer die Frage ob ein Schild mit ‚Ablehnung der Haftung‘ genügt. Draussen sind entsprechende Sicherheitsmassnahmen deutlich schwieriger, rein schon auf Grund der Witterung.
Cor Dekker, Leiter Therapiezentrum Spital Zollikerberg