Start › Foren › Betriebswirtschaft / Führung › Recht und Sicherheit › Antwort auf: Recht und Sicherheit
Hallo zusammen.
Nun habe ich meine Fragen bei physioswiss abklären lassen (habe leider immer noch keine Antwort von der Juristin, die mir eine Beratung zu diesem Thema geben wollte…). Die ganze Antwort von physioswiss darf ich hier nicht posten, jedoch hier einen Auszug.
Zur Frage, ob eine Klinik/ein Spital eine Aufsichtspflicht für Patienten im Therapiebad hat und, ob man ein Haftausschluss durch Patienteninformation (Hinweis an der Tür, Dokument vom Patient unterschreiben lassen damit dieser „auf eigener Verantwortung“ das Bad betritt):
-Aufsichtspflicht des Spitals JA;
Information/Erklärung des Patienten gilt NICHT als Haftungsausschluss.
Weiter:
-physioswiss macht keine Empfehlungen an seinen Mitglieder für den Umgang mit der Aufsichtspflichtsituation eines Therapiebades.
-jede Einrichtung soll konkret prüfen, wie er die vorhandene Risiken begegnen will. Dabei sollten bauliche, organisatorische und/oder rechtliche Vorkehrungen getroffen werden und man sollte feststellen, welche Personen die Verantwortung tragen.
-auch eine Risikoanalyse für die vorhandenen Räumlichkeiten und Situation wäre hilfreich und die Nutzung seines Gehbades dementsprechend anpassen und klar regeln.
Zum Schutz der Mitarbeiter empfehlen sie die Aufgaben sorgfältig auszuführen, Risiken und Gefahren nach Möglichkeit abwenden und die Vorgesetzten drauf aufmerksam zu machen.
@Frank: Nach dem Gerichtsurteil habe ich selber schon gesucht. Dieser ist nicht öffentlich zugänglich.
Hilft uns das weiter?
Schönen Tag an euch allen.
Danina