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Liebe Carmela
Auch wir arbeiten in Frauenfeld mit der Radialen Stosswellentherapie und haben 3 Therapeutinnen, welche die Schulung beim Gerätehersteller absolviert haben.
Wir wenden die Stosswelle im Rahmen der „konventionellen Physiotherapie“ an – dies auch ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt – die Indikationen und Kontraindiaktionen sind uns ja von der Schulung her bekannt. Wir verrechnen die Pos. 7301, es wird selten NUR die Stosswelle appliziert uns somit ist die Pos. 7301 gerechtfertigt. Bis dato haben wir keine Probleme seitens Konstenträger, auch dann nicht, wenn die Stosswellentherapie auf der Verordnung vermerkt ist.
Lieber Gruss
Cécile Müller
Leitung Physio-/Ergotherapie
Kantonsspital Frauenfeld