Antwort auf: Reglementierung MTT

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frank.spengler
Teilnehmer

Lieber Daniel,
Hatte vor 2 Wochen Kontakt mit Markus Tschanz von H+ wegen diesem unsäglichen Thema. Es gibt eigentlich klare Beschreibungen, bestehend aus der Definition des Tarifs und dem KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Zusammengefasst: Eine MTT Verordnung ist ähnlich zu handhaben wie eine „normale“ Physiotherapieverordnung. Hier die Beschreibung des KLV:

1. Die medizinische Trainingstherapie beginnt mit einer Einführung in das Training
an Geräten und ist maximal drei Monate nach der Einführung abgeschlossen. Der
medizinischen Trainingstherapie geht eine physiotherapeutische Einzelbehandlung
voran.

2. Die Versicherung übernimmt je ärztliche Anordnung die Kosten von höchstens
neun Sitzungen, wobei die erste Behandlung innert fünf Wochen seit der ärztlichen
Anordnung durchgeführt werden muss.

3. Für die Übernahme von weiteren Sitzungen ist eine neue ärztliche Anordnung
erforderlich.

4. Soll die Physiotherapie nach einer Behandlung, die 36 Sitzungen entspricht, zu
Lasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der behandelnde Arzt oder die
behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin zu berichten und
einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten. Der
Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin prüft den Vorschlag und beantragt, ob, in
welchem Umfang und für welche Zeitdauer bis zum nächsten Bericht die Physiotherapie
zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann.

Den Tarifwortlaut kennst du ja sicherlich. Die Grosse Verwirrung entsteht hauptsächlich wegen dem 1. Abschnitt des KLV’s. Viele Ärzte und Kassen meinen, wenn MTT verordnet ist, dass die Patienten 3 Monate lang ins MTT gehen können, analog zu einem Fitnessabo für 3 Monate. Dem ist natürlich nicht so. Es ist deshalb sehr mühsam, die Ärzte und Krankenkassen auf den KLV aufmerksam zu machen. Wir hatten aber schon Fälle, bei denen die Krankenkassen trotz Definition des KLV’s 3 Monate lang die Position 7340 bezahlt hatten. Hier muss aber klar definiert und schriftlich fixiert werden, wie oft MTT in diesen 3 Monaten abgerechnet werden darf und wie es mit der zur Instruktion nötigen Abrechnung der Tarifposition 7301 steht…ist Verhandlungssache.

Liebe Grüsse

Frank Spengler
Leiter Therapien Kantonsspital Baselland