Start › Foren › Betriebswirtschaft / Führung › SRK- Anerkennung › Antwort auf: SRK- Anerkennung
Hallo Zusammen
Kurz meine Erfahrungen zu oben geschilderten Problematik.
Seit Anfang des Jahres wird neu ebenfalls ein sogenanntes „certificate of good standing“ eingefordert. Dies erstellt (zumindest in D) das zuständige Regierungspräsidium (zuständig wäre hierbei das Regierungspräsidium der letzten Arbeitsstelle).
Leider ist dies im Behördenwirrwar in D nicht allen MA bekannt (kann aus persönlicher Erfahrung sprechen), d.h. man muss dies mit hohem Effort eintreiben gehen.
Rückfragen beim SRK sind ernüchternd, d.h. die Aussage ist sie machen die Gesetzgebung nicht und es interessiert auch nicht wie oder ob man diese Bewilligung erhält.
LG, Björn Ernst (Privatklinik Im Park)