Antwort auf: Gesetzgebung zu Medizinalprodukten

Start Foren Diverses Gesetzgebung zu Medizinalprodukten Antwort auf: Gesetzgebung zu Medizinalprodukten

#424
Anonym
Inaktiv

Hallo Pirmin

Bei Kraftgeräten und wenn Du keine Messung machst, spielt das keine Rolle, resp. es ist schlicht ein Witz bei mechanischen Geräten eine Zertifizierung zu machen. Bei mit Strom betriebenen Geräten muss einfach eine galvanische Trennung vorhanden sein. dies ist der einzige geforderte technische Unterschied zu den nicht zertifizierten Geräten. Das haben heute aber wohl viele Geräte. Betroffen sind also vor Allem die Cardio-Geräte. Die Pulsmessung ist dieselbe (wahrscheinlich ein Modul von Polar). Aber viele andere Anbieter haben auch eine galvanische Trennung in der Speisung und kein Zertifikat. Du kaufst damit kein schlechteres oder unsicheres Gerät. Es kommt auf die Verwendung der Geräte an. Solange Du keine Diagnose bei Herzpatienten machst, brauchst Du keine MPV-Zertifikate.

Für die Abrechnung von MTT gibt es noch keine Infrastruktur-Vorgaben. Abgesehen davon deckt die Position MTT, wie sie für 2018 vorgesehen ist nur die Personalkosten und liefert keinen relevanten Deckungsbeitrag an die MTT-Infrastruktur.

Beste Grüsse
Jürg Bosshard, Spital Interlaken