Start › Foren › Betriebswirtschaft / Führung › MTT- Aufsicht › Antwort auf: MTT- Aufsicht
Lieber Pirmin
Infrastuktur: Ein gewisses Mass an Infrastruktur sollte schon vorhanden sein. Wenn das Mindestmass auch nicht extrem hoch sein muss, ein Velo und Pezziball und Hanteln
reichen meiner Ansicht nach nicht. Bis dato ja keine Vorschrift im Tarifvertrag. DAS wäre meiner nach eine sinnvolle Anpassung zur Qualitätssicherung.
Aufsicht: In allen Institutionen wo Studierende auch Einzelbehandlungen durchführen dürfen, ist es nach meiner Interpretation auch o.k. sie für die MTT Aufsicht und
wer Trainingseinführungen einzusetzen. (Trainingseinführungen v.a. wenn sie die Pat. davor bereits Einzeln behandelt haben.)
Es wäre ja sonst paradox bei der MTT Aufsicht eine höhere Anforderung anzusetzen als bei den Einzelbehandlungen.
(Ausbildner und Chef-PT haben wie bei allen Behandlungen der Studierenden Mitverantwortung)
Aktuell andere Berufsgruppen bei ambulanten Patienten per Definition klar nicht. Wenn der Fachkräftemangel zwingt umzudenken, und neue Ausbildungen wie
Bewegungswissenschaftler dies ermöglichen, wäre das in der Zukunft ev. zu prüfen ob Physiotherapeuten auch MTT-Behandlungen delegieren können.
Aufsicht:
Präsenz Im Nebenraum aufhalten und behandeln (Einzelbehandlung) geht meiner Ansicht nach gar nicht. Parallel dazu im Raum jemanden einführen schon.
Präsenz im Raum (abgesehen von Kurzabwesenheit für WC oder so) zwingend. Je nach Gruppengrösse und Selbständigkeit der Teilnehmer kann z.B. IM Raum
zwischendurch auch Admin. erledigt werden.
Wichtig finde ich die Präsenz im Raum während einer mit dem Patienten kommunizierten Kernzeit. (bei uns mind. 45′ pro MTT Gruppe)
Wenn die Patienten aber vor der Anwesenheit der Therapeuten schon mit dem ersten Gerät beginnen und/oder danach noch ihr Programm beenden, muss das
möglich sein.
Liebs Grüessli uns Münsterlingen
Andrea Höltschi