Antwort auf: Sitzungspauschale Beckenbodentherapie

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#1363
Anonym
Inaktiv

Hallo Zusammen
Auch bei uns ist es sogar bei komplexen Diagnosen so, dass die K-Kassen eine spezielle Strategie entwickeln, indem sie immer wieder Berichte anfordern (meist Arztberichte, diese wiederum fordern uns auf ihnen eine Begründung zuzustellen). Diesen zusätzlichen administrativen Aufwand können wir ja bekannterweise nicht abrechnen. Trotzdem lehnen KK die KOGU ab. Eigentlich gibt es keinen Grund abzulehnen, da es ja klar definiert ist, welche Patienten mit 7311 abgerechnet werden können. Anscheinend müssen die KK sich nicht an diese gegenseitige Vereinbarung halten. Wir können ebenfalls nur BB-Patienten mit neurologischen Diagnosen mit 7311 abrechnen. Alle andern mit 7301. Obwohl viele BB-Patienten zeitaufwändig und komplex sind.

Gruss aus Muri AG
Ursina