Start › Foren › Betriebswirtschaft / Führung › Sitzungspauschale Beckenbodentherapie › Antwort auf: Sitzungspauschale Beckenbodentherapie
Liebe Regina
Wir machen die Erfahrung, dass es nicht ganz einfach ist, über 7311 abzurechnen. Obwohl wir teils sehr komplexe Problematiken zu behandeln haben, reicht eine Komplexität innerhalb des UGR-Falls oft nicht aus. Dazu braucht es noch zwingend relevante Nebendiagnosen und die Ansicht, was relevante Nebendiagnosen sind, wird von den Kostenträgern sehr unterschiedlich bewertet. Deshalb wird die Therapie grundsätzlich auf 7301 ausgelegt und nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit den Krankenkassen mit 7311 verrechnet. Der Aufwand mit 7311 auf der sicheren Seite zu sein, ist leider verhältnismässig hoch!
Liebe Grüsse aus dem KSBL
Frank Spengler