Antwort auf: Umkleidezeit Therapien

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#1343
andreas.steinemann
Teilnehmer

Hoi zäme
Ab dem 01.04.20 gilt in der Lindenhofgruppe, Bern:
Mitarbeitende, die sich auf Anweisung der Arbeitgeberin im Betrieb und ausserhalb der Arbeitszeit umkleiden müssen, haben Anspruch auf eine ihrem Beschäftigungsgrad entsprechende Entschädigung von monatlich CHF 45.00 brutto für die Abgeltung der Umkleidezeit.
Wie ich mich erinnere wurde das Thema 2019/20 heiss diskutiert. Diese Lösung wurde sehr gut aufgenommen und die Entschädigung für’s Umkleiden ist akutell kein Thema.

Liebe Grüsse
Andreas Steinemann, Lindenhofgruppe Bern