Antwort auf: DRG Komplexpauschalen

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#1219
Björn Ernst
Teilnehmer

Hallo Pirmin

Kann mich meinen Vorrednern wie folgt anschliessen (bei der Akutgeriatrie). Grundlage sind dabei die genannten CHOP-Kriterien
– Minimum 10 Therapieeinheiten / pro Wo, mind. 2 Therapiedisziplinen, max. 3 Therapieeinheiten / pro Tag, mind. 8x Einzeltherapie / Wo
– Mobilitätsassessment’s müssen vor Start der Therapieeinheiten erhoben werden (wir lösen dies ebenfalls mit der 1. Termindauer von 45′), dieses muss am Ende Behandlungswoche wiederholt werden
– Sonstige Therapiedauer: mind. 30′ / Therapieeinheit
– IDR / Zielbesprechung muss separat stattfinden und ausgewiesen werden können
Dies wird teilweise sehr kritisch geprüft (bekannte „Spezial“ Garanten). Welche Leistungen wir in der Einzeltherapie anbieten wird nicht geprüft, d.h. Hilfsmittelberatungen durch die ET finden dort statt.

Interne Leistungsverrechnung handhaben wir wie auch schon aufgeführt:
– PT: TP 7311 + separate Auflistung der „Adminzeiten“
– ET: TP 7601 + 7602 (abhängig vom effektiven Zeitaufwand)
– Logo: TP 7501 + 7503 (abhängig vom effiktiven Zeitaufwand)

Damit haben wir es im Moment geschafft, alle Beanstandungen der Garanten die Kriterien der Therapie betroffen haben, abzuweisen.

Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!
Grüsse aus dem Limmi

Björn