Antwort auf: DRG Komplexpauschalen

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#1216
theo.jaspers
Teilnehmer

Hallo Pirmin
Für die DRG „Geriatrische Akutrehabilitation“ braucht es 10 Therapieeinheiten (10 x 30 Minuten) pro Woche (davon sind mindestens 8 als Einzeltherapie zu leisten; anrechenbar sind max. 3 Einheiten am gleichen Tag).
Zu Deiner ersten und dritten Frage:
Wir verpacken alle von Dir angesprochenen Leistungen in diese Therapieeinheiten, damit sie anrechenbar sind, ausser die interprofessionellen Zielevaluationsgespräche (Grund: diese sind bei uns so organisiert, dass ca. 15 Patienten in einer Stunde besprochen werden – da kann man keine Therapieeinheiten pro Patient geltend machen…) Der CHOP „93.89.9 Geriatrische Akutrehabilitation“ erlaubt explizit das Zusammenhängen von Therapieeinheiten. Wir machen das zum Beispiel standardmässig bei der Befundaufnahme von Neueintritten, damit die Therapeuten 60 Minuten Zeit erhalten für Anamnese, Assessments, Hilfsmittelanpassung, Festlegung der Ziele, eine erste Therapie, sowie für die sorgfältige Dokumentation, die eine Qualitätsbasis für die weitere Therapie bedeutet.
Aktivitäten der Ergotherapie in der Therapieküche werden auch meistens zusammengelegt und als 2 x 30 Minuten geplant. Für eine Wohnungsabklärung (sehr selten) haben wir auch schon 3 x 30 Minuten zusammengelegt (obwohl sie noch länger gedauert hat, aber die maximale Anrechenbarkeit war damit bereits erreicht…).
Schaue doch mal im CHOP nach, ob das Zusammenlegen in der Paraplegiologie auch erlaubt ist.
Zu Deiner zweiten Frage:
Da wir alle diese Leistungen als „Physiotherapie“, „Ergotherapie“, „Logopädie“ etc. ausweisen (ohne inhaltliche Details) wurden die Leistungen durch die Kassen noch nie in Frage gestellt.
Ich wünsche Dir viel Glück. Melde Dich gerne, falls Du noch weitere Info benötigst.
Liebe Grüsse
Theo Jaspers
Leitung Therapien Siloah AG, 3073 Gümligen