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Hoi Pirmin
Ich finde, dass viele Aspekte deiner Arbeit auch bezüglich der Einführung von ST Reha Gültigkeit haben.
Die Leistungen der Physiotherapie sind im stationären Setting in den Tagespauschalen integriert. Im DefReha 3.0 Dokument sind zwar die Mindest-Leistungen am Patient pro Woche in Minuten vorgegeben, es bleibt aber offen, was sich eine Klinik an Therapie (Einzel- und Gruppentherapien) pro Woche darüber hinaus leisten kann und will. In Bellikon bekommen die Patienten aktuell höhere Therapie-Leistungen als in diesen Mindestanforderungen definiert.
Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, wie wir die Behandlungsqualität langfristig halten können, falls wir die Therapie-Leistungen anpassen müssen. Dabei geht aus wie in deiner Arbeit auch um die Definition von Qualität, die Effizienzsteigerung und den Spagat zwischen Optimierung der Struktur- und Prozessqualität und der Erhaltung einer hohen Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit.
Was mich etwas irritiert ist, dass du schreibst, dass ihr im Bereich der Paraplegie nicht vom St Reha abhängig sein werdet. Im DefReha 3.0. Dokument ist unter 3.3.7. eine Leistung Paraplegiologische Rehabilitation vorgesehen. Darin findest du auch Angaben zu den geforderten Basisleistungen, den betrieblichen Mindestvoraussetzungen und die oben erwähnten Mindest-Leistungen am Patienten.
Liebe Grüsse
Anita