Antwort auf: Wassertherapie bei Maskenpflicht

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#1160
Pirmin Oberson
Administrator

Hoi Franziska.

Bei uns läuft es ähnlich.
Patienten dürfen im Bad den Mundschutz abziehen, wenn die Abstände eingehalten werden können (und die können eingehalten werden, da wir nur kleine Gruppen respektive wenig Pat im Bad planen).

Therapeuten haben Mundschutz. Ob ein Therapeut mit ins Wasser geht, entscheidet er selbst. Mundschutz bleibt aber auf. Wenn dies nicht sicher gewährleistet werden kann, kann keine Wassertherapie gemacht werden.

Liebe Grüsse aus Nottwil
Pirmin Oberson