Antwort auf: Gangtraining als 2. Therapieeinheit

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#1151
andrea.hoeltschi
Teilnehmer

Salut Christoph
Die Bedingungen des ambulanten Tarifvertrags regeln genau das… die ambulante Leistungserbringung und Abrechnung von Physiobehandlungen.
Stationär: An den meisten Orten werden die Leistungspositionen des ambulanten Tarifvertrags zwar auch für die Leistungserfassung der Physiotherapie verwendet, dabei geht es aber hauptsächlich um die Leistungsstatistik und Kostenstellenrechnung. Der ambulante Tarifvertrag mit seinen Bedingungen hat eigentlich keinen Einfluss auf die Leistungserbringung. Es spricht somit nichts dagegen für die Leistungserbringung für die Klinik/Abteilung(also die stationären Patienten) auch geeignetes Personal anderer Berufsgruppen einzusetzen.
Liebe Grüsse Andrea