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Hoi Jürg.
Christoph hat meiner Meinung schon das wichtigste gesagt. Erbringen darf er die Leistung (rein rechtlich, in Delegation), aber gemäss KVG darf er sie nicht abrechnen. Für mich gehören solche Klauseln eigentlich nicht in einen künftigen Tarifvertrag und entstehen wohl vorwiegend aus Interessen der Weiterbildungsorganisationen (z.B. auch Hippotherapie). Gerade, wenn wir über Fachkräftemangel sprechen, wäre es meiner Meinung sinnvoll, klarer zu definieren, welche Leistungen auch delegiert abgerechnet werden können. LD und MTT gehören hier meiner Meinung dazu (unter Vorbehalt entsprechender Weiterbildungen und Erfahrung natürlich).
Liebe Grüsse
Pirmin Oberson, SPZ Nottwil